- Bundesförderung für Einzelmaßnahmen im Bestand (BEG-EM): BAFA-Zuschuss
- Bundesförderung für effiziente Bestandsgebäude (BEG): KfW-Kredit oder Tilgungszuschuss
- Bundesförderung für effiziente neue Gebäude (BEG): Heizen mit erneuerbaren Energien
- Steuerabzug bei energetischer Sanierung
- Zusammenfassung
- Links zu den im Beitrag erwähnten Förderprogrammen
Die Flächenheizung ist immer die Basis eines Niedrigtemperatur-Heizsystems. Dabei erreicht die Kombination aus einer Wärmepumpe oder einem Brennwertkessel nur in Kombination mit einer Flächenheizung die niedrigsten CO2-Emissionen und die geringsten Betriebskosten. Darüber hinaus bietet diese Kombination auch größtmögliche Gestaltungsfreiheiten bei der Inneneinrichtung und die beste thermische Behaglichkeit.
Konsequenterweise werden daher Flächenheizungen und Flächenkühlungen im Rahmen der Förderprogramme entsprechend berücksichtigt. Dabei werden Flächenheizungen und Flächenkühlungen in folgenden drei Programmen gefördert:
- in der zum 1. Januar 2021 neu aufgelegten „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenpakete für Neubau und Bestand, und
- in dem zum 1. Januar 2020 neu aufgelegten Steuerabzug bei energetischer Sanierung.
Aus diesen Fördertöpfen können Gelder für den Ein- und Umbau von und mit Fußbodenheizungen abgerufen werden, siehe Abbildung 1.
Bundesförderung für Einzelmaßnahmen im Bestand (BEG-EM): BAFA-Zuschuss
cci132908
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