Am Terminal 3 des Flughafens Frankfurt ist im April eines der größten deutschen Infrastrukturprojekte in Betrieb gegangen – mit besonderen Anforderungen an die TGA. Das hat die Leser von cci Branchenticker beschäftigt, außerdem der Kommentar von Sabine Andresen zur psychischen Gesundheit von Auszubildenden und die Neufassung der Ökodesign-Verordnung 2024/183. Nachfolgend die Leserkommentare dazu.
Der reguläre Betrieb des neuen Terminals 3 am Flughafen Frankfurt hat begonnen. Nach mehr als zehn Jahren Bauzeit wurde damit eines der größten deutschen Infrastrukturprojekte in den europäischen Luftverkehr aufgenommen. Besondere Anforderungen werden an die technische Gebäudeausrüstung gestellt – die großen Passagierhallen, weitläufige Verkehrsflächen, Retail- und Gastronomiebereiche sowie umfangreiche technische Zonen müssen zuverlässig klimatisiert und im Brandfall sicher entraucht werden. Ein wesentlicher Bestandteil der sicherheitstechnischen Infrastruktur ist das maschinelle Rauchabzugssystem, das im Beitrag „Lüftung, Brandschutz und Entrauchung am Terminal 3 des Flughafens Frankfurt“ (cci324776) vom 21. Mai vorgestellt wurde.
Dirk Lind schreibt dazu: „Ihr Beitrag zum Terminal 3 ist technisch beeindruckend – und offenbart Parallelen zur Fleisch-und-Wurst-Belüftungs-Lücke. Die eigentliche Schwachstelle liegt jedoch auch hier nicht im konkreten Projekt, sondern wird seit Jahren durch die Praxis offenbart: Es fehlen aus meiner Sicht gelebte, belastbare, anwendbare Vorgaben, wer im Planungsprozess wann welche Informationen in welcher Detailtiefe zu liefern hat. Das Bauordnungsrecht formuliert Schutzziele, keine Prozesslogik. § 14 MBO definiert, was erreicht werden soll – nicht, wie die hierfür notwendigen Informationen zwischen Brandschutzplanung, TGA Planung, Prüfinstanz und Behörde eindeutig zu übergeben sind. Anhang 14 der MVV TB (TR TGA) konkretisiert zwar technische Anforderungen und Leistungsmerkmale – beantwortet aber nicht die entscheidende Frage: Welche Informationen müssen so definiert sein, dass sie ohne Interpretation plan-, prüf- und abnahmefähig sind.
In der Praxis bleibt genau das offen – und zwar systematisch: Die Vorgaben sind bewusst auslegungsfähig und „zielorientiert“, aber nicht prozessorientiert operationalisiert. (ist das so und wenn ja warum?)
Das führt dazu, dass zentrale Punkte nicht eindeutig festgelegt sind:
• Welche Brandszenarien sind verbindlich?
• Welche Funktionsanforderungen sind genehmigt – und welche lediglich planerische Annahme?
• Welche Leistungsparameter sind so definiert, dass sie prüffähig sind – und nicht erst auf der Baustelle „entwickelt“ werden?
Die Folge ist keine Ausnahme, sondern täglich erlebbare Regel:
• Planung basiert auf Interpretation statt auf definierten Anforderungen
• Prüfung erfolgt auf Grundlage interpretierbarer Dokumente mit unterschiedlicher Detailtiefe
• Verantwortlichkeiten werden nicht im Prozess geklärt, sondern im Streitfall nachträglich konstruiert
Das erzeugt klare Risiken:
• Nachträge und Verzögerungen, weil die geschuldete Leistung nicht eindeutig war
• Abnahmeprobleme, weil Konzepte keine prüffähigen Funktionsdefinitionen liefern
• Haftungsverschiebungen, weil sich alle Beteiligten auf unterschiedliche Auslegungen desselben Schutzziels beziehen
Gerade im Bereich Entrauchung wird das kritisch:
Sobald Anlagen nicht nur „unterstützend“, sondern funktional Bestandteil des Sicherheitskonzepts sind, steigt der Bedarf an eindeutigen, nachvollziehbaren und genehmigten Vorgaben massiv – ohne dass das Regelwerk eine entsprechende Detaillierungslogik vorgibt.
Der Beitrag zeigt gleichzeitig, wie stark Hersteller wie TROX heute systemisch eingebunden sind – bis hin zur Integration komplexer Entrauchungs- und Steuerungssysteme. Dass parallel Symposien stattfinden, die explizit „rechtssichere Umsetzung“, MVV TB und Bauordnungsrecht adressieren, ist kein Zufall, sondern Ausdruck genau dieser Lücke.
Fazit: Die Technik beherrschen wir. Was fehlt, ist ein verbindliches „Betriebssystem“ für den Planungsprozess. Solange nicht eindeutig geregelt ist, wer wann was in welcher Detailtiefe zu liefern hat, bleiben Projekte zwangsläufig interpretationsabhängig – mit entsprechenden technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
Die Frage ist daher keine technische, sondern eine strukturelle: Warum akzeptieren wir weiterhin ein System, das an zentraler Stelle bewusst unscharf bleibt, obwohl gerade sicherheitsrelevante Anlagen ein Höchstmaß an Klarheit, Reproduzierbarkeit und Nachweisbarkeit erfordern? Wäre es nicht an der Zeit, genau darüber offen zu diskutieren – und damit den notwendigen Druck aufzubauen, der dazu führt, dass aus Schutzzielen endlich konkrete, einklagbare Anforderungen an Inhalte, Schnittstellen und Detailtiefe werden? Oder wird auch dieser Ansatz wieder mit dem Hinweis verworfen, man dürfe „die notwendige Flexibilität“ oder die „europäische Harmonisierung“ nicht gefährden – wohl wissend, dass genau diese Offenheit in der Praxis weniger Harmonisierung erzeugt als vielmehr systematische Interpretationsspielräume?“
In ihrem „Kommentar: Bitte nehmen Sie das ernst!“ (cci324931) stellt Sabine Andresen die Initiative „Erfolgreich ausgebildet“ vor, die Auszubildende und Betriebe in Baden-Württemberg branchenübergreifend in psychisch herausfordernden Situationen unterstützt und damit dazu beiträgt, Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Außerdem hat eine Tagung in Stuttgart vor Kurzem die psychische Gesundheit von Auszubildenden und konkrete Hilfen für diese in den Fokus gerückt. Andresen kommentiert: „Alleine die Tatsache, dass diesem wichtigen Thema eine eigene Veranstaltung gewidmet wird, finde ich zunächst großartig. Aber dann auch noch im ansonsten hemdsärmeligen Handwerk, in dessen Alltag vermutlich nicht ständig über solche Themen gesprochen wird. Noch besser. Die Veranstaltung hat ja einen wichtigen Grund, der über die reine Gesundheit als solche hinausgeht. Es handelt sich – wie so oft – um die Fachkräftesicherung. Und die ist gefährdet, wenn schon in der Ausbildung junge Menschen abbrechen, da psychische Probleme sie dazu bringen.“
Dazu meint Bernhard Schöner: „Hallo Frau Andresen, diese lobenswerte Initiative sowie Ihr Kommentar erzeugt sicher nicht nur bei mir Kopfnicken. Es bleibt abzuwarten, wer sich dazu bekennt. Das Thema ist für viele Tabu. Und wenn es doch mal diskutiert wird, läuft es oft auf die von Ihnen beschriebenen Beschwörungsmechanismen aus der Vergangenheit hinaus. Die Branche ist schließlich (nach wie vor) eine Welt der harten Jungs. Emotionen zeigen, Stress empfinden… Ja, aber dann doch lieber im stillen klimatisierten Kämmerlein. Ist auch ok, muss jeder selber wissen, niemand kann dazu gezwungen werden. Ein erfolgreicher Ausbildungsbetrieb, der die Herausforderung, gute Nachwuchskräfte zu finden und diese auch zu binden, meistert, kommt jedoch nicht drumherum, sich diesem Thema zu stellen und sich konstruktiv und offen damit auseinanderzusetzen. Die Zeiten haben sich nun mal geändert. Gut, wenn dieses Realitätsbewusstsein auch im Handwerk ankommt. Viele Grüße, Bernhard Schöner (auch Generation X)“
Wer nicht aufpasst, wird schnell unbeabsichtigt zum Ventilatorenhersteller: Ab dem 24. Juli 2027 gelten gemäß Neufassung der Ökodesign-Verordnung 2024/1834 „Anforderungen an Ventilatoren, die von Motoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW angetrieben werden“ (kurz ErP 2026) verschärfte Anforderungen beim Einsatz unvollständiger Ventilatoren in LüKK-Geräten, die der Gerätehersteller komplettiert. Da in solchen Fällen der Gerätehersteller zum Ventilatorproduzent wird, ergeben sich für ihn weitreichende Folgen zur Darstellung der Ventilatoreffizienz, zu Dokumentations- und Informationspflichten (CE-Konformität) sowie Vorgaben an Ersatzteile. Weitere Details zu dieser Neuerung hat Dr. Manfred Stahl in seiner Meldung „Wer künftig unvollständige Ventilatoren komplettiert, ist Ventilatorhersteller“ (cci324870) beschrieben. Claus Händel ergänzt: „Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) bietet hierzu am 11. Juni und am 8. September auch ein kostenfreies Online-Seminar dazu an.“ cci Branchenticker hat dieses Seminar am 23. April näher vorgestellt (cci323322).
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