- Ökodesign-Verordnung gilt ab 2021 auch für Kühlmöbel/Kühlmöbelhersteller
- Berechnung und Bedeutung des EEI
Die nachfolgende Zusammenfassung und Analyse der Verordnung wurde für cci Wissensportal von Patrick Günther erstellt. (Stand: März 2020)
Da die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG keine detaillierten Anforderungen auflistet, werden bei Bedarf produktspezifische Durchführungsmaßnahmen erlassen. Im Fall der Produktgruppe steckerfertige Kühlmöbel wurden mehrere Produktgruppen zusammengefasst, unter anderem Getränkekühler oder Kühlvitrinen. Dies war notwendig, laut Christain Wassermayr, Technischer Direktor von AHT Cooling Systems GmbH /Österreich, weil jede Gerätegruppe einzeln zu geringe Absatzzahlen hat, um unter die Ökodesign-Richtlinie zu fallen. Laut Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG Artikel 15 müssen von einem Produkt oder einer Produktgruppe mehr als 200.000 Stück im Jahr verkauft werden.
Die Durchführungsmaßnahmen wurden, da sich zwei Arbeitsgruppen mit der Erstellung beschäftigten auch in zwei Dokumente aufgeteilt:
– Verordnung (EU) 2019/2024 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
– Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion
Veröffentlichung und Inkrafttreten
Die Richtlinie erschien am 5. Dezember 2019 im Amtsblatt der europäischen Union und tritt ab dem 1. März 2021 in Kraft.
Umfang
Die Verordnung (EU) 2019/2024 hat 22 Seiten. Sie finden sie hier.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 hat 32 Seiten. Sie finden sie hier.
Zielgruppen
Kälte-Fachbetriebe, Anlagenbauer, Hersteller von Kühlmöbeln, Supermarktbetreiber
Inhalt, Resümee, Bedeutung
Die Verordnung (EU) 2019/2024 und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 beschreiben die Anforderungen und Kennzeichnungspflichten an folgende Produkte:
– steckerfertige Kühlmöbel oder Kühlvitrinen
– Getränkekühler
– Eiscreme-Gefrierschränke
– Verkaufsautomaten
– Gelato-Eiscreme-Gefrierschränke
Da auf diese Geräte nun die Vorschriften der Ökodesign-Richtlinie anzuwenden sind, ist es nicht unwahrscheinlich, dass offene Kühlmöbel als Schränke oder Vitrinen ohne Glasdeckel oder Türen nach und nach verschwinden. Das liegt an den verschärften Anforderungen im Hinblick auf die Energieeffizienz (EEI). Laut einer Vergleichsstabelle aus dem Jahr 2019 die im Anhang V der Verordnung (EU) 2019/2024 abgebildet ist, haben die energieeffizientesten steckerfertigen Kühlmöbel einen Energieeffizienzindex (EEI) zwischen 30 und 50. Das entspricht dem Energielabel C oder D. Das heißt, dass ein steckerfertiges Kühlmöbel mit dem Energielabel C im Vergleich sparsam ist. Ab dem 1. März 2021 darf der EEI von Speiseeis-Gefriermaschinen 80 nicht überschreiten. Alle anderen Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion dürfen einen Wert von 100 nicht überschreiten. Ab dem 1. September 2023 wird der maximale EEI nochmal gesenkt. Er beträgt dann für Speiseeis-Gefriermaschinen 50 und für alle anderen Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, ausgenommen gekühlte Trommelverkaufsautomaten 80. Da es sich um eine Verordnung handelt, sind die neunen Anforderungen ohne Übergangsfrist ab dem 1. März 2021 umzusetzen.
Die folgende Zusammenfassung dient als Orientierungshilfe. Auf Basis der Zusammenfassung kann der Nutzer schnell beurteilen, welche Bedeutung die behandelte technische Regel für seinen beruflichen Alltag hat.
Energieeffizienzklassse | Energieeffizienzindex (EEI) |
---|---|
A | EEI < 10 |
B | 10 ≤ EEI ≤ 20 |
C | 20 ≤ EEI ≤ 35 |
D | 35 ≤ EEI ≤ 50 |
E | 50 ≤ EEI ≤ 65 |
F | 65 ≤ EEI ≤ 80 |
G | EEI |
Artikelnummer: cci85776
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