Neues Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Viele offene Fragen zur Abwärmenutzung von Rechenzentren

Am 21. September 2023 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (kurz: Energieeffizienzgesetz, EnEfG) dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie weitergeleitet. Dieser Entwurf betrifft wesentliche Bereiche von Industrie und Gemeinwesen – insbesondere Rechenzentrumsbetreiber, Kommunen und Energieversorgungsunternehmen. Hauptzielsetzung sind mehr Energieeffizienz und drastisch weniger emittierte Treibhausgase. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der effektiven Nutzung von Abwärme. Für Rechenzentrumsbetreiber sieht der Entwurf verbindliche Bestimmungen vor, die sowohl den Energieverbrauch verringern als auch die Nutzung von Abwärme maximieren sollen. Damit schafft das Gesetz zweifellos neue Perspektiven: Rechenzentren und ihr Energieverbrauch rücken durch das Gesetz in den Fokus des öffentlichen Interesses. Das Gesetz hält aber speziell für Betreiber von Rechenzentren eine Reihe an komplexen Fragestellungen bereit, die in den nächsten Jahren intensiv bearbeitet werden müssen.

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Meilensteine des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) von 2024 bis 2030 (alle Abb. © Prior1)
Meilensteine des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) von 2024 bis 2030 (alle Abb. © Prior1)

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