- Viele technische Regeln zu beachten
- Technische Anforderungen nach Raumklasse
- Wirtschaftliche Lösungen durch Systemkopplungen
- Lösungen für Räume ohne Raumklasse
- Lösungen für Räume der Raumklasse 2
- Lösungen für Räume der Raumklasse 1b
- Umsetzung in der Praxis: Clemenshospital und Raphaelsklinik Münster
Durch eine Kopplung zwischen direktverdampfenden VRV-Außengeräten und hygienegerechten Lüftungs- und Klimageräten können auch für viele Gebäude im Gesundheitswesen einfache und effiziente Lösungen entwickelt werden.
Das öffentliche Bewusstsein für eine gute Raumluftqualität hat sich in den letzten Monaten durch die Corona-Pandemie merklich erhöht. Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) und Klimaanlagen können bei richtiger Auslegung die Keim- und Aerosolbelastung in der Raumluft deutlich reduzieren. Durch einen bundesweit steigenden Kühlbedarf und geänderte normative Rahmenbedingungen wächst die Nachfrage nach klimatisierten Flächen auch im Gesundheitswesen rasant. Ein maximaler Hygieneschutz und eine größtmögliche Energieeffizienz sind dabei die Hauptanforderungen, die an die Planung und den Betrieb der Systeme gestellt werden.
Aber nicht für alle Räume eines Krankenhauses herrschen gleich hohe Hygieneanforderungen, und nicht überall müssen hochsensible Anlagen verbaut werden. Um im Gesundheitswesen die besten Systemlösungen anzubieten, kooperiert Daikin Airconditioning mit OP-Air, einem Hersteller von Hygienelüftungsgeräten im Gesundheitswesen. Ziel ist es, wirtschaftlich optimierte Lösungen zur Verfügung zu stellen, die mit geringem Planungs- und Installationsaufwand zu realisieren sind.
Viele technische Regeln zu beachten
Lufthygienische Anforderungen an Räume im Gesundheitswesen sind durch eine Vielzahl an Normen und weitere Rahmenbedingungen geregelt. Neben der DIN 1946 Teil 4 „RLT-Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens“ und der VDI 6022 „Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und Geräte“ sind dies die Verordnungen zur Regelung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen (z.B. die HygMedVO NRW), unterschiedliche Vorgaben der Länder zum Bau und Betrieb von Krankenhäusern, die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, die Anforderungen der chirurgischen Fachverbände sowie der Krankenkassenärztlichen Vereinigungen und nicht zuletzt die Vorgaben des Betreibers und dessen Hygienikers. Auf den ersten Blick ergibt sich daraus für Planer und Architekten ein unübersichtliches Bild. Auf den zweiten Blick lassen sich daraus aber grundsätzliche Handlungsstrategien ableiten, die bei der Planung von RLT-Anlagen und Klimaanlagen im Gesundheitsbereich zu beachten sind.
Grundsätzlich gilt, dass die lufthygienischen Anforderungen an einen Raum durch den jeweils zuständigen Hygieniker definiert werden. Die technischen Voraussetzungen sind auf Basis der medizinischen Nutzung im Zuge einer Risikoanalyse festzulegen.
Die installierten RLT-Anlagen sind zur Sicherstellung der Einhaltung der relevanten Normen zu qualifizieren. Hierbei werden die einschlägigen Normen (DIN 1946 Teil 4) und VDI-Richtlinien (VDI 6022) sowie die aktuellen Empfehlungen der DGKH (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene) hinzugezogen. Sie bilden den anerkannten Stand der Technik ab. Um auch die Umsetzung der Anforderungen des Arbeitsschutzes sicherzustellen, regelt die DIN 1946 Teil 4, dass Betreiber der Einrichtung bei Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von RLT-Anlagen einen Krankenhaushygieniker, einen Hygieneingenieur und einen Sicherheitsingenieur beteiligen müssen.
Technische Anforderungen nach Raumklasse
cci138378
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