- Wo sind Umfang und Art der Bestandsunterlagen definiert?
- Wer erstellt die Bestandsunterlagen?
- Kann durch vertragliche Regelungen der Leistungsumfang bzw. die Leistungspflicht hinsichtlich Bestandsunterlagen geändert werden?
- Welche Pläne dienen als Grundlage für die Bestandspläne?
- Diskrepanzen
- Kann der Umfang der Bestandsunterlagen bereits vertraglich definiert werden?
- Zusammenfassung
Wo sind Umfang und Art der Bestandsunterlagen definiert?
Art und Umfang der Bestandsunterlagen sind über die VOB/C sowie über die HOAI definiert. Nach VOB/C werden in DIN 18379 (RLT-Anlagen), DIN 18380 (Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen), DIN 18381 (Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen), DIN 18382 (Nieder- und Mittelspannungsanlagen), DIN 18384 (Blitzschutzanlagen), DIN 18385 (Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen) und DIN 18386 (Gebäudeautomation) die als Bestandsdokumentation zu liefernden Unterlagen genannt. Weiterhin sind die Berechnungs- und Planungsunterlagen der Fachingenieure gemäß der Leistungsphasen 5 – Ausführungsplanung – der HOAI ebenfalls als Bestandsunterlagen zu übergeben.
Artikelnummer: cci404
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