Die Situation heute
Seit 2016 definiert die Ökodesign-Verordnung 1253/2014 für alle zentralen RLT-Geräte mit Luftvolumenströmen über 250 m³/h, die in Nichtwohngebäuden eingesetzt werden, eine Obergrenze des Energieverbrauchs zur Luftförderung. Diese hat die Bezeichnung SFPlimit (SFP = Specific Fan Power) und wird in W/(m³/s) angegeben. Das bedeutet, dass der Energiebedarf zur Luftförderung eines real konfigurierten und an den Kunden ausgelieferten RLT-Geräts auf Basis der Ökodesign-Vorgaben stets unter dem SFPlim-Grenzwert liegen muss. Den Nachweis dazu muss der Hersteller gemeinsam mit der CE-Deklaration des RLT-Geräts liefern.
Bei den Vorgaben zur Berechnung des Werts von SFPlim werden ausschließlich die Ausstattung des RLT-Geräts mit der verpflichteten Wärmerückgewinnung (WRG) und den Luftfiltern berücksichtigt. Alle weiteren Komponenten, wie Wärmeübertrager (Erhitzer, Kühler), Luftbefeuchter oder Schalldämpfer, werden dabei ausgeklammert.
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Artikelnummer: cci88435
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Sehr geehrter Herr Burkhardt,
vielen Dank für Ihre Korrekturanmerkungen zu dem Beitrag. Es ist richtig, dass beim SFP-Wert noch die Durckverluste des Gehäuses dazugehören. Diese habe ich in dem Beitrag (der komplex genug ist) nicht berücksichtigt, um den Sachverhalt – der ja in der Diskussion ist – etwas zu vereinfachen. Diese Druckverluste liegen aber meist nur im Bereich von etwa 10 bis 20 Pa. Auch ich bin gespannt, ob dieser neue Ansatz eine Chance hat, in eine überarbeitete Ökodesign-Verordnung aufgenommen zu werden.
Sehr geehrter Herr Stahl
Besten Dank für die anschaulichen Rechenbeispiele und die Zusammenfassung der Formel nach den umfangreichen Studien von Prof. Christoph Kaup zu WRG in Europa.
Als Planer begrüssen wir einen variablen Ansatz für die standort- und betriebsabhängigen Anforderungen an die Wärmerückgewinnung. Gemäss Informationen von Herstellern, die über Eurovent in die Arbeiten an der neuen Ökodesign-Verordnung involviert sind, wurde bereits ein reduzierter Vorschlag für die Formel (mit standardisierter Betriebszeit und Ablufttemperatur) ausgearbeitet. Somit wäre der Grenzwert nur noch von der minimalen Aussenlufttemperatur am jeweiligen Standort abhängig. Auch dieser Ansatz ist aber bereits wieder „unter Druck“ geraten, da für viele Hersteller vermutlich zu komplex. Gerade bei uns in der Schweiz herrschen aber sehr unterschiedliche Klimaverhältnisse, welche zumindest die Berücksichtigung der örtlichen minimalen Aussenlufttemperatur erfordern würden.
Frage: Fehlt bei den Berechnungen für den Grenzwert des SFPint (bzw. SVLint) nicht noch der Druckverlust des Gehäuses (Lufteintritt und -austritt), wie in der Definition gemäss EVIA/Eurovent-Leitfaden zur Ökodesign-Verordnung 1253/2014 (Frage E131) festgehalten?
Dieser müsste vermutlich auch noch in Abzug gebracht werden, was bedeutet, dass die für die WRG resultierenden Druckverluste etwas kleiner ausfallen.
Freundliche Grüsse
David Burkhardt, dipl. HLK-Ing. HTL, Luzern-Schweiz
Bei dem Aufwand der betrieben wird um die Richtlinie zu verbessern sollte man auch die Effizienz der WRG in Bezug auf die Außenluftqualität mit bewerten, denn Rotoren mit Feuchterückgewinnung gewinnen auch in der Abluft enthaltene wasserlösliche Schadstoffe (auch CO) in etwa gleichem Masse wie Feuchtigkeit, zurück.
Im Rahmen der Covid 19 Diskussion ist zu berücksichtigen, dass dieses System Viren und Bakterien, die an den Wasserpartikeln angeheftet sind, ebenfalls, wenn auch in geringerem Umfang, übertragen. . Ursache hierfür ist die Struktur der für die Feuchtigkeitsübertragung vorhandenen Oberflächen mit Poren für die Wasseraufnahme. In diese Poren wird Wasser eingelagert und die daran anhafteten wasserlöslichen Stoffe lagern sich an der Oberfläche neben den Poren an. Tritt die Feuchtigkeit wieder aus den Poren aus, haftet sich das Virus oder sonstige Luftschadstoff einfach wieder an.
Die Außenluftqualität wird durch die Übertragung in jedem Fall gemindert. Es sollte berücksichtigt werden wenn die Außenluftqualität durch die erhöhte Schadstoffkonzentration der Zuluft höher ist als die von anderen WRG-Systemen.
Der Energiebedarf sollte für die gleiche Außenluftqualität berechnet werden. Wie dies umgesetzt werden soll ist Aufgabe des Fachausschusses.
Diese Tatsche wird von den Herstellern von Rotoren bewusst nicht veröffentlicht- denn es könnte sein, dass dies den Verkauf massiv negativ beeinträchtigt.