Lebenszykluskostenberechnungen für OP-Räume der Klassen 1a und 1b

Prof. Martin Seipp (Obmann der DIN 1946 Teil 4), Prof. Horst Bartz, Prof. Linus Hofrichter und Dipl.-Ing. Karina Diemer haben in der Fachzeitschrift GI Gebäudetechnik Innenraumklima in der Ausgabe Dezember 2013 einen 20-seitigen Fachaufsatz zum „Energie- und Kostenvergleich von Operationsräumen der Raumklasse 1a und 1b“ erstellt. Nachfolgend hat die Redaktion wichtige Ergebnisse des Fachbeitrags zusammengefasst.

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Im September 2018 wurde der neue Weißdruck der DIN 1946 Teil 4 „Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens“ veröffentlicht. Der nachfolgende Beitrag ist aber weiterhin geeignet, um Lüftungssysteme für OP-Räume zu projektieren. (Januar 2019)

Raumklasse 1a: 26,0 MWh/a, davon Strom 50 %, 28 % Wärme, 18 % Kälte, 4 % DampfRaumklasse 1b: 24,6 MWh/a, davon Strom 39 %, 43 % Wärme, 13 % Kälte, 5 % Dampf

Raumklasse 1a: 2.610 €/a, davon etwa Strom 75 %, Wärme 14 %, Kälte 9 %, Dampf 2 %Raumklasse 1b: 2.220 €/a, davon etwa Strom 65 %, Wärme 25 %, Kälte 7 %, Dampf 3 %

Tabelle 2: Betriebskosten der beiden OP-Raumvarianten bei verschiedenen Betrachtungszeiträumen

Artikelnummer: cci28625

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5 Kommentare zu “Lebenszykluskostenberechnungen für OP-Räume der Klassen 1a und 1b

  1. Sehr geehrter Herr Gosert,
    vielen Dank für Ihre Berechnungen, die wir zwischenzeitlich erhalten haben. Wir nehmen Ihre Vorlage zum Anlass, die vorliegenden Berechnungen der Autoren noch einmal abzugleichen und dazu weitere sachverständige Meinungen einzuholen.

  2. Sehr geehrter Herr Gosert,

    bezüglich Ihrer Bemerkung, das ein OP nicht so ohne weiteres abgeschaltet werden kann, muss ich dem leider widersprechen. Dies ist in unserem Nachbarland Österreich in OP`s der Raumklasse 1a übliche Praxis und lässt auch die ÖNORM H6020 explizit zu.
    In Dresden, am Universitätsklinikum gibt es dazu ein Forschungsprojekt im Rahmen einer Diplomarbeit, welches auf weitere OP`s (nach Abschluss Diplomarbeit) ausgeweitet werden soll. Die Ergebnisse bezüglich energetischer Einsparungen sind sehr positiv. Natürlich müssen einige Bedingungen erfüllt sein, welche jedoch keines allzu großen Aufwands bedürfen.

    Aber dies wäre u.U. ein Thema für einen gesonderten CCI-Fachbeitrag.

    Mit Grüßen aus Hanau

  3. Sehr geehrter Herr Stahl,

    ich denke, wenn ein solcher Bericht veröffentlicht wird, der von Architekten, Fachplanern und Bauherren wahrgenommen wird, sollte
    eine gewisse Plausibilität zu Grunde liegen.
    In Ihrer Tabelle 1 stehen 2610,-. € Energiekosten!
    Davon 75 %, also 1957,- €, Stromkosten im Jahr für den Betrieb eines 1a OPs ! Das ist von meinen Zahlen, selbst wenn Sie sie auf 50 Std. pro Woche runterrechnen weit entfernt, nämlich 3.120 Euro nach meinen Zahlen gegenüber 1957 Euro nach Ihren Zahlen. Das ist nicht plausibel.
    Und außerdem: So ohne weiteres abschalten kann man einen 1a OP genauso wenig
    wie einen 1b OP!

  4. Ob im Originalbeitrag über die OP-Lüftungssysteme alle „Zahlenspiele“ und die Grundlagen dafür stimmen, kann die Redaktion nicht prüfen. Dies gilt zum Beispiel für die Investitionskosten. Geprüft haben wir allerdings die Rechnung, die Herr Gosert aufgestellt hat. Aus seiner Annahme, dass der OP an 8.700 h pro Jahr in Betrieb ist, errechnet er zur Luftförderung 10.440 € Stromkosten pro Jahr. Im Beitrag steht aber deutlich, dass der OP „nur“ von Montag bis Freitag von je 8 bis 18 Uhr betrieben wird, also an 50 h pro Woche = 2.600 h pro Jahr. Rechnen wir weiter: 2.600 h : 8.700 h = 0,30. Wenn man die vor Herrn Gosert ermittelten Stromkosten von 10.440 € pro Jahr mit dem Faktor 0,3 multipliziert, ergibt sich ein Wert von 3.120 € pro Jahr, der recht nahe an den im Beitrag aufgeführten Kosten von 2.610 € pro Jahr liegt.

  5. Also, ohne den Originalaufsatz zu kennen, bin ich der Meinung, das
    dieses Zahlenspiel nicht stimmen kann.
    Wenn ein OP Gerät mit einer Luftleistung von 9000 m³/h, das
    Außenluftaufbereitungsgerät und das Nebenraumgerät anteilig,
    in der Summe ca. 8 KW Motorleistung haben, die Kombination 8700 Stunden im Jahr in Betrieb ist, ergibt sich folgende Rechnung;

    8 KW x 8700 h = 69600 KWh

    69600KWh x 0,15 €/KWh = 10440,- € Stromkosten.

    Die Energiekosten für Heizung und Kälte kommen noch hinzu.
    Wie kommt man dann zu Energiekosten von 2610 €/a ?
    Im übrigen sind die Investitionskosten meiner Ansicht nach
    unrealistisch.
    Würde man den Kommentar von Herrn Schwarzhaupt ernst nehmen, müssten die Hälfte aller Krankenhäuser dicht machen.

    Selbstverständlich bin ich auch der Meinung, das dort, wo sie benötigt werden, die TAV Decke das z.Z. beste System darstellt.l

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