BWP-Leitfaden „Außenaufstellung von Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln“

  • Kapitel 1: Allgemeines
  • Kapitel 2: Qualifizierung und Zertifizierung
  • Kapitel 3: Aufstellung der Wärmepumpe (außen)
  • Kapitel 4: Installation und Inbetriebnahme
  • Kapitel 5: Prüfungen
  • Kapitel 6: Kennzeichung und Dokumentation
  • Kapitel 7: Inspektion, Wartung, Instandhaltung und Außerbetriebnahme
  • Kapitel 8: Transport durch Fachhandwerker, Lagerung, Rücknahme, Entsorgung
  • Kapitel 9: Risiko- und Gefährdungsbeurteilung

Der Verzicht auf Kältemittel mit hohen Treibhauspotenzialen betrifft auch Wärmepumpen. Anstelle des bisher überwiegend verwendeten Kältemittels R410A kommen immer mehr alternative Kältemittel mit geringeren GWP-Werten zum Einsatz.

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Die Umsetzung der F-Gase-Verordnung fordert in der LüKK eine Abkehr von Kältemitteln mit hohen Treibhauspotenzialen (GWP-Werten) zugunsten von Kältemitteln mit möglichst geringen GWP-Werten. Daher werden auch in Wärmepumpen anstelle des bisher überwiegend verwendeten Kältemittels R410A (GWP 2.088) immer mehr alternative Kältemittel mit geringeren GWP-Werten eingesetzt. Dazu zählen zum Beispiel R32 (A2L, GWP 675), R454B (A2L, GWP 466), R454C (A2L,GWP 148) und Propan (A3, GWP 3).

Allerdings sind diese Kältemittel im Vergleich zum nicht brennbaren Sicherheitskältemittel R410A (A1) schwer entflammbar (Klasse A2L) oder leicht entflammbar (Klasse A3). Daher erfordert der Umgang mit Wärmepumpen, die mit brennbaren Kältemitteln betrieben werden, von der Planung über Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung bis zur Außerbetriebnahme zum Schutz von Personen, Gebäuden und Umwelt deutlich schärfere Sicherheitsmaßnahmen.

Speziell für diese Herausforderungen und Anforderungen hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) den Leitfaden „Außenaufstellung von Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln“ erstellt. Ziel des Leitfadens ist es, dem Fachpersonal eine Hilfestellung für den Umgang mit Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln entlang des gesamten Lebenszyklus von der Planung bis zur Außerbetriebnahme an die Hand geben.
Der Leitfaden hat einen Umfang von 28 Seiten mit neun Kapiteln und drei Anhängen.
Ein kostenfreier Download des Leitfadens steht auf der BWP-Website.

Nachfolgend fasst cci Wissensportal in einer Übersicht wichtige Inhalte des Leitfadens zusammen.

Kapitel 1: Allgemeines
Hier stehen nach einer kurzen Erläuterung der F-Gase-Verordnung zwei Tabellen zur Einteilung von Kältemitteln gemäß ihrer Brennbarkeit (A1, A2, A2L, A3) und GWP-Werte von acht bisherigen und künftigen Kältemitteln zum Einsatz in Wärmepumpen.

Kapitel 2: Qualifizierung und Zertifizierung
Es wird betont, dass für jegliche Arbeiten an Wärmepumpen (besonders für Tätigkeiten, die in den Kältekreislauf eingreifen), auch gemäß der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung (ChemKlimaschV), die Personen eine Fach- und Sachkunde bzw. eine Zertifizierung nachweisen müssen. Möglicherweise ist auch eine Zusatzqualifizierung zum Umgang mit brennbaren Kältemitteln notwendig (zumindest sinnvoll).

Kapitel 3: Aufstellung der Wärmepumpe (außen)
Der Leitfaden unterscheidet in eine Geräteaufstellung auf dem Boden, an der Wand und auf dem Dach. Generell darf von der Wärmepumpe unabhängig vom Aufstellort keine Gefährdung von Personen, Gebäuden oder der Umwelt ausgehen. Hierzu sind Schutzbereiche um die Wärmepumpe und damit einhergehende Mindestabstände zum Beispiel zu Türen, Fenstern, Lichtschächten und Ansaugungen von Lüftungsanlagen laut Herstellerangaben (und der Brennbarkeit des Kältemittels) einzuhalten. In einem Schutzbereich dürfen sich keine Zündquellen befinden. Im Leitfaden werden mehrere Beispiel für solche Schutzbereiche aufgeführt.

Der Beitrag wurde von Dr. Manfred Stahl für cci Wissensportal erstellt (Stand: September 2021)

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