- Inhalte und Ziele des Programms
- Vorbemerkung
- Gegenstand der Förderung
- Voraussetzungen zur Förderung
- Verpflichtender Effizienzcheck
- Die Höhe der Förderung
- Beispielrechnungen
- Anlagenumrüstung auf ein natürliches Kältemittel
Mit der seit dem 1. März 2024 gültigen novellierten Förderrichtlinie Kälte-Klima fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit der Wärmequelle Abluft, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Ebenfalls gefördert werden Ab- und Adsorptionskälteanlagen, Systeme der indirekten Verdunstungskühlung in RLT-Geräten sowie – das ist neu – Umrüstungen kleiner LüKK-Anlagen auf natürliche Kältemittel. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Kälteleistung der Anlage und am Einsatzbereich.
Titel
Förderrichtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
Umfang
24 Seiten
Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Durchführung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Geltungsdauer
1. März 2024 bis maximal 31. Dezember 2026
Nachfolgend hat cci Wissensportal wichtige Aussagen und Inhalte der neuen BAFA-Förderrichtlinie Kälte-Klima zusammengefasst.
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