Der Techniktag zu verdampften Flüssigkeiten als unsichtbare Gefahr hat die Leser von cci Branchenticker erneut beschäftigt. Genauso wie das Gebäudemodernisierungsgesetz, ein Kommentar und ein Meinungsbeitrag und die Frage, ob Normen und technische Regeln allgemein anerkannte Regeln der Technik sind. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
Im Techniktag der vergangenen Woche (30. Juli) ging es um „Verdampfte Flüssigkeiten: Die unsichtbare Gefahr in der gewerblichen Küchenlüftung“ (siehe cci327317) und darum, dass gute gewerbliche Küchenlüftung mehr als eine Frage des Luftvolumenstromes ist.
Darauf Bezug nehmend hatten sich Sven Rentschler und Peter Rietschel zu Wort gemeldet (ihre Kommentare finden Sie unter dem Beitrag).
Nun hat Sven Rentschler noch einmal reagiert. Nachfolgend ein Auszug aus seinem Kommentar, den Sie in voller Länge unter dem Beitrag vom 30. Juli lesen können: „Sehr geehrter Herr Dr. Peter Rietschel, vielen Dank für Ihren Kommentar zu meinem Fachartikel über verdampfte Flüssigkeiten und die damit verbundenen Gefahren in der gewerblichen Küchenlüftung. Ich möchte zunächst ausdrücklich betonen: Es geht mir nicht darum, Sie von Induktionshauben zu überzeugen. Unterschiedliche Bewertungen, Erfahrungen und technische Lösungsansätze gehören zu einer funktionierenden Fachdiskussion.
Kritisch wird es aus meiner Sicht jedoch dann, wenn sehr allgemeine Aussagen über Induktionshauben getroffen werden, historische ,Energiesparhauben‘ mit heutigen Leitstrahl- und Induktionssystemen vermischt werden und auf Messungen verwiesen wird, ohne Untersuchungen, Randbedingungen und Ergebnisse zu benennen. Das hinterlässt Planer, Betreiber und Leser nicht besser informiert, sondern verunsichert.
Zwei Aussagen Ihres Kommentars widerspreche ich ausdrücklich nicht: Die Raumzuluft ist für die Funktion einer Küchenlüftungsanlage von großer Bedeutung und nach VDI 2052 sowie DIN EN 16282-1 wird unmittelbar eingebrachte Induktionsluft grundsätzlich dem Erfassungsvolumenstrom zugerechnet.
Die eigentliche fachliche Frage lautet jedoch, ob ein konkret ausgelegtes Induktionssystem die Erfassungs- und Transportströmung innerhalb einer Küchenhaube so verbessert, dass trotz geringerem Netto-Raumluftanteil mindestens die gleiche Erfassungswirkung erreicht wird. Diese Frage lässt sich nur produktspezifisch durch Messungen beantworten.
Historische ,Energiesparhauben‘ sind nicht mit heutigen Leitstrahlsystemen gleichzusetzen. Reven verwendet die frühere Energiesparargumentation seit rund 20 Jahren nicht mehr. Unsere heutige Argumentation stützt sich auf die Stabilisierung des Thermikstroms, die Verringerung von Haubenausträgen, den gezielten Stofftransport und die kontrollierte Kondensation.
Mein Fachartikel beschäftigte sich vor allem mit der Frage, wie gasförmige organische Bestandteile möglichst bereits im Bereich einer zugänglichen Abscheideeinrichtung kondensieren und nicht erst im nachgeschalteten Abluftsystem. Ihr Kommentar geht auf diese Fragestellung nicht ein.
Die von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) veröffentlichte Untersuchung unterstreicht die Bedeutung der Raumzuluft. Sie untersucht jedoch nicht das konkrete Verhalten einer modernen Reven-Induktionshaube und kann daher nicht als produktspezifischer Gegenbeweis dienen.
Die Aussage, CFD (Anm. d. Red.: Computergestützte Strömungssimulation) interessiere die Abluft nicht, halte ich für zu pauschal. CFD ersetzt keine Messungen, kann aber in Verbindung mit Messungen wichtige Erkenntnisse über Strömungsführung, Rezirkulation, Stofftransport und Kondensationsbedingungen liefern.
Wer sich auf Messungen beruft und daraus ableitet, eine bestimmte Wirkung könne nicht funktionieren, sollte die zugrunde liegenden Untersuchungen nachvollziehbar benennen. Ohne diese Angaben bleibt eine solche Aussage eine allgemeine Behauptung.
Wir werden uns nicht erneut an einer seit Jahrzehnten geführten Grundsatzdiskussion über Induktionstechnologie beteiligen. Reven wird seine Produkte weiterhin entwickeln, untersuchen und die technische Verantwortung für seine Auslegungen übernehmen. Wer unsere Ergebnisse fachlich bestreiten möchte, kann eigene Untersuchungen veröffentlichen. Dann können Planer, Betreiber und Fachleute die jeweiligen Randbedingungen und Ergebnisse vergleichen.
Kritik an unserer Technologie ist selbstverständlich zulässig. Sie sollte sich jedoch auf heutige Systeme beziehen und mit nachvollziehbaren Daten begründet werden. Die fachliche Bewertung überlassen wir den Planern, Betreibern und Kunden.“
Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mittlerweile in Kraft getreten. In der Meldung „Gebäudemodernisierungsgesetz ist in Kraft“ (siehe cci327286) vom 29. Juli blickt cci Branchenticker auf die monatelang hitzige politische Debatten rund um das GModG zurück.
Dies hatten bereits Boris Mahler und Marcel Blumenthal kommentiert (ihre Kommentare stehen unter dem Beitrag).
Nun ist ein weiterer Kommentar hinzugekommen. Norbert Nadler schreibt: „Zur Kritik am GModG möchte ich hinzufügen: Das GModG §14, Absatz (2) beziehungsweise (3) verweist für einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz auf einen Nachweis nach DIN 4108-2:2026-05. In dieser Norm werden Klimadaten zugrunde gelegt, deren Beobachtung vom Deutschen Wetterdienst (DWD) den Zeitraum 1988-2007 umfassen (TRY 2011). Das heißt, die Klimaerwärmung in den letzten 20 Jahren wird nicht berücksichtigt. Damit wird in der Planungsphase das Gebäude bezüglich Schutz vor zu hohen Innentemperaturen unzureichend eingeschätzt. Die Folge könnte sein, dass nachträglich mit höherem Aufwand mechanische Kühlanlagen eingebaut werden müssen. Die mit dieser Norm optimierten baulichen Maßnahmen unterscheiden sich nicht von den Ergebnissen der Ausgabe 2013. Somit wird auch die Kühllast für diese Kühlanlagen entsprechend hoch ausfallen. Meine Empfehlung ist daher, dass TGA-Planer die Einschätzung anhand einer Kühllastberechnung für kritische Räume überprüfen.
In einem Pflegeheim wird gerade auf Wunsch des Bauherrn nach Kühlung einzelner Räume eine Kühlanlage nachträglich eingeplant. Die Kühllast soll dabei mit maximal 40 °C Außenlufttemperatur gerechnet werden.“
Andreas Graf-Matzner argumentiert in seinem „Kommentar: Pessimismus ist ein Privileg“ (siehe cci327514) vom 5. August, dass die in Deutschland verbreitete pessimistische Haltung gegenüber Digitalisierung, Innovation und wirtschaftlicher Modernisierung weniger aus sachlichen Hürden als aus einer tief verwurzelten Kultur der Vorsicht entsteht. Er sieht darin ein Privileg wohlhabender Gesellschaften und plädiert dafür, Risiken weiterhin ernst zu nehmen, zugleich aber mehr Neugier, Experimentierfreude und Mut zu entwickeln, um Zukunftstechnologien aktiv mitzugestalten statt sie vor allem kritisch zu betrachten.
Daraufhin hat sich André Ahrend zu Wort gemeldet: „Ihren Kommentar aus dem heutigen Branchenticker teile ich in vollem Umfang und hat mich gleich morgens um 7 Uhr gedanklich abgeholt. Für mich ein wirklich guter Start in den Tag, wofür ich mich bei Ihnen bedanken möchte. Ergänzend dazu ein Zitat von einer ganz großen Persönlichkeit, welches passender nicht sein könnte: ,It always seems impossible until it´s done‘ (Nelson Mandela)
In diesem Sinne liebe Redaktion, abgesehen von den fachlichen Beiträgen aus unserer spannenden Branche, die sehr geschätzt werden und Grundbestand Ihres Erscheinens sind, bleiben Sie, besser noch wir alle, neugierig & mutig.“
Bernhard Schöner stimmt dem zu: „Ich schließe mich dem Kommentar von Herrn Ahrend vollumfänglich an und erlaube mir zu dem von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Neugier-Apell folgende Ergänzung. Zunächst auch von mir zwei Zitate: „Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig.“ (Albert Einstein) „Die Neugier ist die mächtigste Antriebskraft im Universum, weil sie die beiden größten Bremskräfte im Universum überwinden kann: die Vernunft und die Angst.“ (Walter Moers)
Neugierde kostet nichts, sie ist jedem in die Wiege gelegt. Der Griff zum Honigtopf oder zur heißen Herdplatte: Ist da was drin für mich und tut das wirklich weh? Erfahrungen sind rasch gemacht und verarbeitet. So wichtig dies zum Überleben ist, so sehr sorgt es doch für das zunehmende Verkümmern der Neugierde. Spätestens mit Eintritt in die schulische Laufbahn erledigen Lehr- und Stundenpläne größtenteils die Erfahrungsmechanik der sprichwörtlich und bekannten ,kindlichen Neugierde‘. Ausbildung, Studium und das anschließende Berufsleben bedienen sich vornehmlich weiterer extrinsischer Motivatoren wie Gehalt beziehungsweise Lohn in Relation zur Arbeitszeit, Position beziehungsweise Status, beides gekoppelt an Macht, Freiheit, Individualität. All dies nützt sich im Laufe eines Berufslebens auch zusehends ab. Zeit also, es auf den Versuch ankommen zu lassen, die Neugierde zu reaktivieren!“
„Wunder-Klimageräte“ versprechen die schnelle und einfache Kühlung ganzer Wohnungen. In seinem Meinungsbeitrag „Hände weg von diesen neuen ,Wunder-Raumklimageräten’“ (siehe cci327059) vom 22. Juli hat Dr.-Ing. Manfred Stahl gezeigt, warum diese Versprechen technisch nicht haltbar sind und weshalb Verbraucher solche Angebote kritisch hinterfragen sollten.
Der Beitrag hat innerhalb kurzer Zeit mehrere Leserkommentare im cci Branchenticker ausgelöst. Anton Tienes, Peter Rietschel, Sascha Wittenstein, Roland Bodmer und Hans Christian Sieber hatten sich direkt dazu geäußert (ihre Kommentare finden Sie unter dem Meinungsbeitrag).
Der neuste Kommentar hierzu stammt von Reinhard Siegismund. Er schreibt: „Ich kann mich allen vorstehenden Kommentaren nur anschließen. Wir können uns als Sachverständige vor Aufträgen über solche fragwürdigen Kühlanlagen gar nicht mehr retten. Manchmal schreibe ich, wenn ich in der Akte die Einzelheiten sehe, nur einen Brief, dass dieses Gerät nichts taugt, aber der Lieferant besteht dann auf einem Ortstermin. Leider gibt es auch mit echten Splitanlage Rechtsstreitigkeiten, da die Kühllast zu niedrig geschätzt wurde. Leider ist der Aufwand, eine echte Kühllastberechnung durchzuführen, groß, und kleinere Betriebe haben nicht das Geld, solche Programme zu kaufen. Wir sollten daher einfache Lösungen anbieten, zum Beispiel die Formblätter der Bundesfachschule.
Und zur korrekten Kühllastberechnung ist zu überlegen, dass der maximale Luftzustand mit 32 °C / 40 % r.F. oder 33 °C nicht mehr stimmt. Wir rechnen seit Jahren für Frankfurt mit 35 °C und unveränderter Sonneneinstrahlung. Ob dies wirklich richtig ist, sollten Wissenschaftler klären. Bei wichtigen Anlagen, bei denen eine unzureichende Kühlung große Schäden erzeugen, rechneten wir mit 40 °C / 25 % r.F., aber ob das so zutrifft, sollte untersucht werden. Wir haben allerdings bis heute keine Reklamationen.“
„Sind Normen und technische Regeln allgemein anerkannte Regeln der Technik?“ Mit dieser Frage hat sich im Juni das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz auseinandergesetzt und eine Umfrage durchgeführt. Auf die dazugehörige Meldung in cci Branchenticker vom 6. Juli (siehe cci326422) hatte sich zunächst Marcel Blumenthal gemeldet.
Nun hat auch Hans Kranz kommentiert: „In den VOB/C-Normen stehen die für das jeweilige Gewerk vertraglich vereinbarten Regelwerke (VDI oder DIN). Die gelten in jedem Fall, wenn die VOB als Grundlage gefordert ist (zum Beispiel öffentliches Bauwesen). Ausnahmen können die Vertragspartner schriftlich vereinbaren.“
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Lesen Sie die obigen Kommentare in voller Länge unter den jeweiligen Artikeln.
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