Novelle des EEWärmeG – ein erster Schlagabtausch

Dienstag ist Normentag. Heute geht es um erste Erörterungen zur Neufassung des 2009 erlassenen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Dazu trafen sich am 17. Februar Vertreter der Politik sowie von Branchenverbänden und Organisationen in Berlin.

Anteile der regenerativen Energien und der Ersatzmaßnahmen gemäß EEWärmeG in neuen Gebäuden in den Jahren 2009 bis 2011. (Abb. BMU)
Ein zentrales Thema bei der Neufassung des EEWärmeG ist die mögliche Ausweitung des Gesetzes auf den Gebäudebestand. Bislang gelten die EEWärmeG-Anforderungen nur für Neubauten. Hier könnte das in Baden-Württemberg eingeführte EWärmeG als Beispiel dienen und auf die gesamte Bundesrepublik übertragen werden. Das EWärmeG fordert, dass Gebäudeeigentümer beim Austausch ihres Wärmeerzeugers mindestens 15 % des jährlichen Wärmebedarfs durch regenerative Energien (oder Ersatzmaßnahmen) decken müssen. Es darf also nicht „nur“ ein alter Gas- oder Ölkessel durch ein entsprechendes Brennwertgerät ersetzt werden, sondern es muss „auch etwas Regeneratives“ hinzukommen. Als Alternative zum Einsatz regenerativer Energien könnte, so ein Punkt der möglichen EEWärmeG-Neufassung, der Wärmebedarf des Gebäudes um 15 % verringert werden (zum Beispiel durch Maßnahmen an der Gebäudehülle).
Zu den Zielen, das EEWärmeG auf Bestandsbauten auszuweiten, gab es ein Veto vom Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer und vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Dieser wies auch auf schlechte Erfahrungen mit dem EWärmeG in Baden-Württemberg hin. Da die dort geforderten, ergänzenden Öko-Verpflichtungen beim Heizkesseltausch die Gesamtkosten der Maßnahme deutlich verteuern, haben viele Gebäudebesitzer in eine Reparatur ihres bestehenden Heizkessels anstatt in einen neuen Wärmeerzeuger investiert.
Demgegenüber sprachen sich Vertreter des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands (DEVP) und des Bundesverbands Erneuerbarer Energien (BEE) für eine stärkeren Nutzung regenerativer Energien auch im Gebäudebestand aus. Gleichzeitig beklagten sie die derzeit viel zu niedrigen Öl- und Gaspreise, die Investitionen in teurere Öko-Heizsysteme hemmen. Weitere Statements kamen vom Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), vom Öko-Institut und von der Stiftung Umweltenergierecht.
Bei allen Kontroversen herrschte in der Runde Einigkeit darüber, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das EEWärmeG so rasch wie möglich zu einer zentralen Verordnung zusammengeführt werden sollen.

Zur Einführung des EEWärmeG im Jahr 2009 definierte die Bundesregierung das Ziel, dass bis 2020 regenerative Energien (Solar, Geothermie, Biostoffe) einen Anteil von 14 % am gesamten deutschen Verbrauch an Heiz- und Kältearbeit haben sollen. 2014 waren es, so ein Bericht der Bundesregierung, rund 10 %. Die Regierung geht davon aus, dass das 14 %-Ziel bereits vor 2020 erreicht wird.

Eine bei dem Treffen vom BDH vorgelegte Statistik zum Heizungsbestand in Deutschland (rund 20,7 Mio. Wärmeerzeuger) zeigt folgende Zahlen:

  • 13,3 Mio. Erdgas (68 % Heizwert, 32 % Brennwert)
  • 5,8 Mio. Heizöl (90 % Heizwert, 10 % Brennwert)
  • 0,7 Mio. Wärmepumpen
  • 0,9 Mio. Holzheizkessel

Hinzu kommen etwa 2 Mio. solarthermische Anlagen (Kollektoren).

Weitere Informationen finden Mitglieder von cci Wissensportal im Beitrag „DIN V 18599 Beiblatt 2 „Energetische Bewertung von Gebäuden““ unter Artikelnummer cci15159.
Den Beitrag „Anwendung des EEWärmeG in der Planungspraxis“, erschienen in cci Zeitung 10/2011, Seite 13, finden Sie hier.

Artikelnummer: cci39976

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