- Einordnung in die Ökodesign-Welt
- Die neuen Effizienzkennzahlen ηs,c
- Ökodesign-Anforderungen an Multisplit- und VRF-Geräte
- Ökodesign-Anforderungen an Flüssigkeitskühlsätze
Zum 1. Januar 2018 tritt die neue Ökodesign-Verordnung 2281/2016 „Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte im Hinblick auf Luftheizungsprodukte, Kühlungsprodukte, Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren“ in Kraft. Diese Verordnung, die zum 1. Januar 2021 verschärft wird, definiert Anforderungen an Multisplit- und VRF-Klimageräte sowie Flüssigkeitskühlsätze, die auf den neuen Arbeitszahlen Seasonal Space Cooling Energy Efficiency (ηs,c) und Seasonal Energy Performance Ratio (SEPR) basieren.
Einordnung in die Ökodesign-Welt
Die Ökodesign-Verordnung 2281/2016 gilt für Multisplit- und VRF-Klimageräte mit Kälteleistungen über 12 kW und für Flüssigkeitskühlsätze mit Kaltwasservorlauftemperaturen über 2 °C und Leistungen bis 2 MW. Die neue Verordnung ergänzt die bereits bestehenden Ökodesign-Verordnungen 206/2012 (Raumklimageräte mit Leistungen bis 12 kW) und 1095/2015 (Prozesskühler mit Kaltwasservorlauftemperaturen unter 2 °C).
Geräte, die die in der Verordnung definierten Mindesteffizienzanforderungen nicht erfüllen, dürfen kein CE-Kennzeichen bekommen und ab Januar 2018 nicht mehr in den EU-Staaten verkauft werden. Verantwortlich für das Einhalten der Verordnung sind die Hersteller der Geräte und die Unternehmen, die solche Geräte importieren und in Verkehr bringen.
Artikelnummer: cci61403
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