- Wichtige Änderungen
- Absatz 1: Inhalte und Ziele des Programms
- Absatz 2: Nur diese Kälteanlagen werden gefördert
- Absatz 5: Die Höhe der Förderung
- Beispielrechnungen zur Förderung
- Was folgt aus diesen Beispielrechnungen?
Update: Die Förderrichtlinie wurde aktualisiert. Einen ausführlichen
Beitrag dazu lesen Sie in cci Zeitung 3/2023 (siehe Online-Archiv cci Zeitung).
Mit der zum 1. Dezember 2020 überarbeiteten Förderrichtlinie unterstützt das BAFA neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Ebenfalls gefördert werden Ab- und Adsorptionskälteanlage und Systeme der indirekten Verdunstungskühlung in zentralen Lüftungsgeräten. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Kälteleistung der Anlage und am Einsatzbereich.
Titel
Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)
Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Durchführung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Geltungsdauer
1. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2023
Veröffentlichung
Die überarbeitete Förderrichtlinie ersetzt die bisherige Fassung vom 1. Januar 2019. Die neue Richtlinie wurde am 1. Dezember auf der BAFA-Website veröffentlicht, siehe www.bafa.de.
Nachfolgend hat cci Wissensportal wichtige Aussagen und Inhalte der neuen BAFA-Förderrichtlinie Kälte-Klima zusammengefasst. Dabei wird auch erläutert, welche wichtigen Bedingungen sich für stationäre Anlagen von der bisherigen Richtlinie (Januar 2019) zur neuen Fassung geändert haben. Nicht betrachtet wird die Förderung von Fahrzeug-Kälte-Klima-Systemen, siehe dazu den Text der Veröffentlichung.
cci121742
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Sehr geehrter Herr Dr. Stahl,
ich hätte noch ein Frage zu diesem Artikel.
Wer darf denn einen Förderantrag stellen? Der Endkunde, die Fachfirma oder kann man einen Dritten für den Antrag beauftragen?