Für bestimmte Nutzungszonen in Nichtwohngebäuden, die mit Zuluftvolumenströmen von mehr als 9 m³/h je m² versorgt werden, fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV) zwingend den Betrieb einer so genannten Bedarfslüftung. Vereinfacht gesagt beruht die Bedarfslüftung auf dem Prinzip, dass von der Lüftungsanlage immer nur so viel Außenluft in einen Raum eingebracht wird, wie aufgrund der aktuellen Personenzahl oder der Raumluftqualität gerade notwendig ist. Der Artikel wurde im April 2019 auf Aktualität überprüft.
Bürogebäude
VDI 3804 – Raumlufttechnik für Bürogebäude
Raumlufttechnik für Bürogebäude
10.12.2012
Hitzebeanspruchung und Leistungsfähigkeit in Büroräumen bei erhöhten Außentemperaturen
In einer interdisziplinären Studie haben 20 Probanden im Alter von 36 bis 50 Jahren in einem realitätsnahen Büroraum bei Raumtemperaturen zwischen etwa 23 und 33 °C täglich an 4,3 Stunden…
31.08.2012