In personenbesetzten Räumen kann die Qualität der Lüftung über die CO2-Konzentration in der Raumluft beurteilt werden. Dazu definiert zum Beispiel die Arbeitsstättenregel ASR 3.6 "Lüftung" für eine gute, hygienische Raumluftqualität, also für eine ausreichende Versorgung eines Raums mit Außenluft, einen Grenzwert von 1.000 ppm ("Pettenkofer-Zahl").
(Bildquelle DGUV: FBHM, SG OS, Woyzella)mehr
Die Bemessung von Zuluft-, Abluft- und Außenluftvolumenströmen gehört zu den grundlegenden Aufgabenstellungen bei der Konzeption und der Planung von RLT-Anlagen. Bei jedem Bauvorhaben ist dieses Thema frühzeitig zwischen den am Projekt Beteiligten – Bauherr, Betreiber, Architekt, Planer und Anlagenbauer – zu untersuchen, zu diskutieren und zu entscheiden. Ein wichtiges Ergebnis vorab: Aus vielen technischen Regeln folgt, dass zur Sicherstellung einer guten Raumluftqualität aus hygienischen Gründen und zur Abführung von CO2, Geruchs- und Schadstoffen dauerhaft rund 50 m³/h Außenluft pro Person in den Raum eingebracht werden sollte. Im Folgenden werden wichtige… mehr
Ein großes Energieeinsparpotenzial beim Betrieb von zentralen Lüftungs- und Klimaanlagen besteht in der Umsetzung der sogenannten Bedarfslüftung. Dabei wird dem Gebäude, einer Zone oder einem Raum stets nur so viel Außenluft zugeführt, wie aufgrund der dort aktuell vorhandenen Luftqualität notwendig ist. Um abzuschätzen, wie viel Außen- oder Zuluft beziehungsweise Ventilatorenergie bei einer Bedarfslüftung im Vergleich zu einer durchgängigen Lüftung gespart werden kann, gibt es ein einfaches Berechnungsverfahren. Artikelnummer: cci41694mehr
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