- Die neue Ökodesign-Verordnung für Wärmeerzeuger
- Die Effizienz-Label
Grundlagen der Verordnung
Die Ökodesign-Verordnung für Wärmeerzeuger ist bereits seit September 2013 in Kraft. Es gilt aber eine Übergangszeit von zwei Jahren, bevor die Inhalte und Forderungen der Verordnung am 26. September 2015 in allen EU-Staaten umzusetzen waren. Zu den davon betroffenen Geräten zählen alle Bauarten von Heizkesseln, Wärmepumpen, Warmwassererzeuger und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit thermischen Leistungen bis 400 kW. Dabei unterscheidet die Ökodesign-Verordnung zwei Leistungsklassen:
– Alle Wärmeerzeuger bis 70 kW müssen mit einem neunstufigen Energieeffizienzlabel ausgestattet werden. Dieses soll vor allem für Endgebraucher Transparenz schaffen und Vergleiche ermöglichen.
– An Wärmeerzeuger von 70 bis 400 kW werden lediglich Anforderungen an deren Mindesteffizienz gestellt. Für diese Wärmeerzeuger gibt es keine Effizienzklassen und Label.
Geräte, die die in der Verordnung vorgegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllen, dürfen ab dem Geltungstag in den EU-Staaten nicht mehr verkauft werden.
Anmerkungen
Mit Inkrafttreten der Verordnung gilt indirekt ein Gebot für Brennwerttechnik, weil die heute noch verbreiteten Niedertemperaturkessel die Mindestanforderungen der Verordnungen nicht mehr erfüllen. Für Mehrfamilienhäuser gibt es eine Härtefallregelung, die dort unter bestimmten Voraussetzungen auch künftig Niedertemperaturkessel erlaubt. Wärmepumpen erhalten – politisch gewollt – eine höhere Effizienzklasse als Gas- oder Öl-Brennwertkessel.
Ermittlung der Jahresenergieeffizienz
Die Ermittlung der Jahresenergieeffizienz eines Heizkessels oder einer Wärmepumpe erfolgt auf Basis von standardisierten Verfahren (und zugrundeliegenden Normen). Diese Effizienz dient bei Wärmeerzeugern unter 70 kW zur Einteilung in eine Effizienzklasse auf dem Gerätelabel. Ausschlaggebend für die Energieeffizienz ist eine „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“. Diese ist ähnlich wie ein Jahresnutzungsgrad oder eine Jahresarbeitszahl. Berücksichtigt wird dabei der Raumheizungsbedarf im Verhältnis zum jährlichen Energieverbrauch zur Deckung dieses Bedarfs. Der Stromeinsatz (zum Beispiel bei Wärmepumpen) wird auf der Basis des europäischen Durchschnitts mit einem Primärfaktor von 2,5 bewertet.
Artikelnummer: cci36886
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