- Ausstattung mit digitaler Energieüberwachungstechnik
- Kontinuierliche Überwachung und Energieeffizienz
- Automatische Systemmeldungen erzeugen
- Anforderungen an das Personal
- Praxisbeispiel: Gebündeltes Energiemanagement steigert Energieeffizienz
- Fazit
- Rückblick: Teile 1, und 2 der Serie über die technische Umsetzung der GEG-Anforderungen an die Gebäudeautomation
Teil 3: Ableitungen aus dem Gebäudeenergiegesetz für das Energie- und Gebäudeautomationsmanagement
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass sich Energieeinsparungen in Nichtwohngebäuden nicht automatisch einstellen. Daher hat er mit §71a im Gebäudeenergiegesetz (GEG) mehr oder weniger klare Vorgaben gemacht: a) für die technische Ausstattung von Gebäuden und b) für das Personal, das für die energetisch relevante Betriebsführung verantwortlich ist. Die Vorgaben zielen auf das Gebäudeautomationsmanagement ab, also auf das Energiemanagementsystem (EnMS) und die Management- und Bedieneinrichtung (MBE, umgangssprachlich auch GLT genannt), insbesondere auf deren Funktionen sowie auf das bedienende Personal.
Nachdem in den vorangegangenen Beiträgen dieser Serie zur technischen Umsetzung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) allgemeine technische Anforderungen (siehe cci273251) und das Gewerk Kühlung und raumlufttechnische Anlagen (siehe cci275128) erläutert wurden, beleuchtet dieser Beitrag, wie die Vorgaben des §71a konkret im Sinne des Energie- und Gebäudeautomationsmanagements zu interpretieren und umzusetzen sind.
Ausstattung mit digitaler Energieüberwachungstechnik
Für die Heizung und/oder Kühlung von Nichtwohngebäuden mit mehr als 290 kW thermischer Leistung schreibt §71a des GEG die Ausstattung mit digitaler Energieüberwachungstechnik vor, mittels derer
- eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischer Systeme gewährleistet ist.
- Anforderungswerte in Bezug auf die Energieeffizienz aufgestellt werden können.
- Effizienzverluste der gebäudetechnischen Systeme erkannt werden können,
- die für das Management zuständige Person über Verbesserungen der Energieeffizienz informiert werden kann.
Als Autor dieses Beitrags verweist Christian Wild abschließend darauf, dass die „B-CON“-Software der Iconag Leittechnik GmbH, Idar-Oberstein, die Umsetzung der Anforderungen für die Energieüberwachungstechnik und die übergeordneten Steuerungsfunktionen vollumfänglich leisten könne.
Rückblick: Teile 1, und 2 der Serie über die technische Umsetzung der GEG-Anforderungen an die Gebäudeautomation
Welche konkreten Anforderungen sich aus dem GEG für die einzelnen Gewerke ergeben, wurde mit Unterstützung verschiedener Experten der betroffenen Gewerke aufgezeigt:
- Teil 1: Allgemeine technische Anforderungen (siehe cci273251)
Autor: Christian Wild, Geschäftsführer der Iconag Leittechnik GmbH, Idar-Oberstein - Teil 2: Anforderungen des GEG an die Gewerke Kühlung und raumlufttechnische Anlagen (siehe cci275128)
Autor: Prof. Christoph Kaup, Vorsitzender des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK), Ludwigsburg, und Geschäftsführer der Howatherm Klimatechnik GmbH, Brücken
Ergänzend dazu:
- „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) an die Gebäudeautomation im Bereich der Heizung und Kühlung“ (siehe cci279091)
Autor: Prof. Michael Krödel, Technische Hochschule Rosenheim und Geschäftsführer der IGT – Institut für Gebäudetechnologie GmbH, Ottobrunn
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