Durch Ergänzungen im Chemikaliengesetz sollen der Schmuggel von Kältemitteln und deren illegaler Einsatz in Kälte- und Klimaanlagen unterbunden werden.
Mit der Neufassung des deutschen Chemikaliengesetzes (ChemG) konkretisiert und ergänzt die Bundesregierung die Inhalte und Vorgaben der europäischen F-Gase-Verordnung 517/2014. Die Ergänzungen stehen im neuen Abschnitt IIb „Durchführung der Verordnung (EU) 517/2014“ in den Paragraphen § 12i und § 12j des ChemG. Demnach ist es künftig in Deutschland verboten, in die EU eingeführte F-Gase zu erwerben oder weiterzuverkaufen, wenn diese nicht den Vorgaben der F-Gase-Verordnung und des Chemikaliengesetzes entsprechen.
Der Anlass zur Gesetzesänderung
cci137532
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