Hessen erhöht die Meisterprämie

(Abb. © Lothar Drechsel/stock.adobe.com)
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Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) hat zum 1. Juni die Aufstiegsprämie für erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfungen im Handwerk erhöht. Dies soll unter anderem die akademische und berufliche Bildung gleichstellen und Lücken in der Ausbildungsfinanzierung schließen.

Seit Juni können Gesellen, die in Hessen die Meisterprüfung bestanden haben, eine von 1.000 € auf 3.500 € erhöhte Prämie abrufen. In Kombination mit dem sogenannten „Aufstiegs-BAföG“ kann dies zu einer Deckung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beitragen. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften. Der hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori verweist darauf, dass Bachelor- und Masterabschlüsse an öffentlichen Hochschulen kostenfrei sind, berufliche Aufstiegsfortbildungen zu Abschlüssen wie Handwerksmeister oder Betriebswirt jedoch häufig mit mehreren tausend Euro zu Buche schlagen. „Gleichwertigkeit herstellen heißt hier die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass der finanzielle Aufwand für die Teilnehmenden vergleichbar ist, egal ob sie sich für einen akademischen oder einen beruflichen Bildungsgang entscheiden“, betont Mansoori. Susanne Haus, Präsidentin der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, unterstreicht: „Mit diesem Signal stärkt das Land Hessen die Bereitschaft junger Menschen, sich der Meisterprüfung erfolgreich zu stellen und einen entscheidenden Schritt hin zu einer Führungskraft in einem Betrieb oder zur Selbständigkeit zu gehen.“

Der Freistaat Bayern hat ebenfalls angekündigt, im Laufe des Jahres die Meisterausbildung kostenlos anbieten zu wollen. Und auch in anderen Bundesländern werden zur finanziellen Unterstützung der Handwerksmeister Aufstiegsprämien gewährt. Den erfolgreichen Besuch der Meisterschule honorieren derzeit unter anderem Bayern, Sachsen und das Saarland mit einem „Meisterbonus“ in Höhe von 1.000 € bis 3.000 €. In Thüringen erhalten die Jahrgangsbesten eines Gewerks zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 €. In Mecklenburg-Vorpommern bekommen die 50 besten Meisterschüler ihres Gewerks 3.000 € on top. Manche Bundesländer, darunter Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, setzen hingegen auf die sogenannte Meistergründungsprämie. Im deren Rahmen können Handwerker mit einer abgeschlossenen Meisterfortbildung einen Zuschuss von mehreren tausend Euro bekommen, wenn sie einen Betrieb gründen oder übernehmen. Sowohl eine Meistergründungsprämie als auch einen Aufstiegs- beziehungsweise Meisterbonus bieten derzeit sechs Bundesländer an: Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. 2023 wurden bundesweit im Kälteanlagenbauerhandwerk laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Berlin, 218 Meisterprüfungen erfolgreich absolviert.

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