Unterliegt eine Küchenlüftungsanlage in Hinblick auf die Pflicht zur Wärmerückgewinnung der EnEV 2009 oder kann für eine solche Anlage eine Ausnahme beantragt werden? Die Antwort ist eindeutig: Selbstverständlich gilt die EnEV auch für Küchen. Dennoch gibt es einiges zu beachten. Lüftungsanlagen in gewerblichen Küchen haben die Aufgabe, Wärme, Feuchte, Aromate und produktionsbedingte Schadstoffe zu erfassen und abzuführen. Häufig nennt man Luftwechselraten von 20 h-1 bis 40 h-1. Diese Werte stammen aus der VDI 2052 „Raumlufttechnische Anlagen für Küchen“ (April 2006) und werden seit Jahren immer wieder abgeschrieben. Moderne gewerbliche Küchen haben aber Luftwechselraten von 50 h-1 bis 120 h-1, da die Küchen kleiner geworden sind und die Geräte leistungsfähiger. Vergleicht man diese Werte mit denen einer Komfortlüftung, wird schnell die Bedeutung der Wärmerückgewinnung (WRG) in der Küchenabluft deutlich.
Artikelnummer: cci25363
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