- Verbote und Beschränkungen für neue Geräte
- Teil 1: Wasserkühlsätze
- Teil 2: Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräte
- Teil 3: Split-Wärmepumpen und -Klimageräte
- Verbote unter Vorbehalt
- Wichtige Ausnahmeregelungen
- Wartung bestehender LüKK-Anlagen
- Der Phase-down für HFKW-Kältemittel
- Ausblick
Die im Oktober 2023 veröffentlichte Neufassung der europäischen F-Gase-Verordnung enthält deutliche Verschärfungen zum Einsatz von synthetischen Kältemitteln in neuen Kälteanlagen, Wasserkühlsätzen, Klimageräten sowie in Wärmepumpen. Hinzu kommen Vorgaben zu künftigen starken Verringerungen der Mengen an verfügbaren F-Gasen und HFKW-Kältemitteln (Phase-down). cci Wissensportal fasst zusammen und erläutert, welche Folgen sich aus der neuen F-Gase-Verordnung ergeben.
Die neue F-Gase-Verordnung tritt Anfang 2024 in Kraft. Die erste für die LüKK wichtige Änderung betrifft ab 2025 den Phase-down, also die Reduzierung der in der EU verfügbaren Mengen an neuen HFKW und Kältemitteln. Ab 2027 folgen stufenweise Einschränkungen für dann neu zu installierende LüKK-Produkte/Geräte. Diese betreffen Verwendungsverbote für bestimmte synthetische Kältemittel in Wasserkühlsätzen, Klimageräten und Wärmepumpen sowie einen nochmals erheblich beschleunigten Phase-down. Dadurch müssen sich künftig alle Akteure der LüKK, also Hersteller, Planer, Anlagenbauer, Fachbetriebe und Betreiber, auf nachfolgend erläuterte neue Regelungen einstellen.
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