Förderung von Energieberatungen: Geringere Zuschüsse für einzelne Antragsteller

Das BMWK hat kurzfristig die Förderhöhen für Energieberatungen gekürzt. (Abb. © Achim Wagner/stock.adobe.com)

Die Zahl der Anträge für Wohngebäude-Energieberatungen hat einen neuen Höchststand erreicht. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Berlin, hin. „Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage“, hat es daher die Fördersätze und Zuschusshöhen für Energieberatungen reduziert.

Seit gestern (7. August) gilt ein von bisher 80 % auf 50 % reduzierter Fördersatz für Beratungshonorare für Wohngebäude-Energieberatungen. Auch die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung wurden gesenkt. Und zwar um 50 % gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen. Durch die Absenkungen könnten auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme könnten auf einem guten Niveau weitergeführt werden. Wie eine Ministeriumssprecherin gegenüber cci Branchenticker bestätigt hat, bleibt die Gesamtsumme für Förderung von Energieberatungen unverändert. Wie hoch diese sei, werde Ende nächster Woche im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) bekanntgegeben.

Geförderte Energieberatungen werden mit den Förderprogrammen „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) und „Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) für private Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten. Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage zuletzt vervielfacht. Rund 10.000 Anträge waren es laut BMWK im Jahr 2019 und deren 130.600 im vergangenen Jahr. Für 2024 haben bis Anfang Juli bereits über 80.000 Anträge vorgelegen. Neue Obergrenzen für die EBW-Förderung sind 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 850 € bei Wohngebäuden ab Wohneinheiten .

Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli rund 3.200 Anträge eingegangen. 2024 waren es insgesamt rund 6.000 Anträge. Je nach Modul und jährlichen Energiekosten beziehungsweise Nettogrundfläche gibt es über die EBN-Förderung noch maximal 5.000 €.

Wie das Ministerium weiter mitteilt, bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ unverändert. Auch bleibe es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 € verdoppeln gegenüber 30.000 € ohne geförderten iSFP.

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