Am vergangenen Freitag (8. September) haben die Abgeordneten des Bundestags über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) debattiert und abgestimmt. Es wurde mit 399 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen angenommen. cci Branchenticker fasst erste Stellungnahmen von Branchenverbänden (VDKF, BWP, ZVSHK und die SHK-Regionalverbände Baden-Württemberg und Bayern) zusammen.
Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, fasst die Beschlusslage zusammen: Ab dem 1. Januar 2024 müssen in Neubauten in Neubaugebieten Heizungen mit 65 % erneuerbarer Energie eingebaut werden. In Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten die Regeln ab 2026.
Für Bestandsbauten, die eine neue Heizung erhalten sollen, gilt diese Regelung in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Die Kosten des Heizungsaustausches (maximal 30.000 € bei Einfamilienhäusern und einer nach Wohneinheiten gestaffelten Grenze bei Mietparteienhäusern) sollen mit einer Grundförderung von 30 %, einem Einkommensbonus von 30 % bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 € gefördert werden, wobei die Maximalförderung bei 70 % liegen soll. „Nach monatelangen Querelen um das GEG besteht nun endlich Planungssicherheit, was auf Heizungsbesitzer und die Branche zukommen wird“, kommentiert der VDKF.
Der Verband sieht aber noch Handlungsbedarf: Dies betrifft laut Verband vor allem eine dauerhafte Absenkung des Strompreises für die Wärmepumpennutzung sowie eine verbindliche, langfristig gesicherte und ausreichend hohe Förderung, um den Wechsel von fossilen Heizungen zu Wärmepumpen attraktiver zu machen. Die Begrenzung der Förderung des Heizungsaustauschs auf Kosten von maximal 30.000 € ist in diesem Zusammenhang aus Sicht des VDKF zu kurz gesprungen. Dieser Wert sollte angehoben werden. Egal, welcher Wert maximal gefördert wird: Eine zeitnahe Überarbeitung der Förderrichtlinien in der noch im Parlament abzustimmenden Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist in jedem Falle dringend erforderlich.
Da die kommunalen Wärmeplanungen ein wichtiger Baustein im GEG sind, müssen diese schnellstmöglich erarbeitet werden, um für Endkunden Planungssicherheit zu schaffen. Ansonsten droht hier eine Abwartehaltung, bis Klarheit darüber besteht, ob ein Anschluss an ein kommunales Wärmenetz möglich ist oder nicht.
Dass der § 71p im GEG, der der Bundesregierung die Möglichkeit einräumt, natürliche Kältemittel in Wärmepumpen vorzuschreiben, nach wie vor im Gesetzestext enthalten ist, ist aus Sicht des VDKF ein Fehler. Daher hat sich der VDKF an die relevanten Ausschüsse (Wirtschaft, Bau, Umwelt) im Bundesrat gewandt, die das GEG in ihren Sitzungen am 14. September behandeln werden, und darum gebeten, dass der Bundesrat in dieser Sache noch seinen Einfluss geltend macht.“
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Berlin, begrüßt den Gesetzesbeschluss zum sogenannten Heizungsgesetz. „Es ist wichtig, dass der Gesetzesrahmen für den Heizungstausch jetzt steht. Für die Wärmewende aber kann dies erst der Startschuss sein. Das GEG kündigt Verpflichtungen zum Einsatz von erneuerbarer Wärme an, die vor allem ab den Jahren 2026/28 gelten sollen. Viele Menschen stehen aber jetzt vor dem Heizungstausch und brauchen Orientierung, welches Heizungssystem für ihr Zuhause zukunftssicher ist und zur Klimaneutralität führt“, so Dr. Martin Sabel, BWP-Geschäftsführer.
Neben der kommunalen Wärmeplanung komme deswegen der anstehenden Reform der BEG große Bedeutung zu. Dies sei für die Branche auch deswegen wichtig, weil die Nachfrage nach Wärmepumpen zuletzt stark eingebrochen sei. Der BWP verweist auch darauf, dass die Wärmepumpenbranche im Vertrauen auf die Ankündigungen zum GEG massiv in Produktionskapazitäten investiert hat. Weiteren Handlungsbedarf sieht der BWP bei den Energiekosten: „Es ist für uns unverständlich, warum man monatelange Kontroversen über das GEG führt, aber relativ einfach umzusetzende Maßnahmen wie eine Entlastung des Strompreises nicht längst auf den Weg gebracht wurden.“
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Sankt Augustin, schreibt:
„Die im Bundestag verabschiedete Novellierung des GEG hätte deutlich schneller und besser kommen können. Sie trägt hoffentlich dazu bei, eine Phase zunehmender Verunsicherung der Bevölkerung und Eintrübung der Modernisierungsdynamik zu überwinden. Im jetzt beschlossenen Gesetz werden Energieeffizienzaspekte nicht ausreichend adressiert, aber es ist nicht zuletzt aufgrund unserer Eingaben besser geworden als noch nach der Kabinettsfassung zu befürchten war: Es bietet Investoren Technologieoffenheit, setzt nicht nur auf Monostrukturen mit Wärmepumpen. Um die Modernisierung der Wärmeversorgung vorantreiben zu können, bedarf es jetzt dringend auch Klarheit bezüglich einer Förderkulisse, die verlässlich und attraktiver sein muss als zuletzt. Die bislang geplante Halbierung der förderfähigen Investitionskosten beim Heizungstausch bremst sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen aus, anstatt sie anzureizen. Eine Anhebung auf mindestens 45.000 € ist erforderlich. Um Stillstand im Markt zu verhindern bzw. den bestehenden zu überwinden, muss zudem bislang bestehende Antragsbürokratie abgebaut, ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt und die künftige Förderung verstetigt werden.“
Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg, Stuttgart, begrüßt als Vertretung der Handwerksbetriebe im Heizungsbau, dass das Hickhack um die GEG-Reform vorläufig beendet ist. „Niemand kann auf dieses Gesetz stolz sein“, sagte Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FVSHK. „Doch wir sind froh, dass nun etwas beschlossen ist. Jede weitere Verschiebung hätte die Zeit der Unsicherheit für die Kunden und Betriebe unnötig verlängert.“ Aus Sicht des Verbandes seien jedoch zügig weitere Schritte nötig. „Damit unsere Heizungsbauer und alle Hauseigentümer planen können, muss der Bund nun schnellstmöglich das Gesetz für die Wärmeplanung (WPG) und die Förderprogramme verabschieden“.
Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern, München, sieht analog zur Stellungnahme des ZVSHK nunmehr eine Chance zur Beruhigung der Unsicherheiten im Heizungsmarkt. „Die sehr große Verunsicherung der Bevölkerung hinsichtlich der Entstehung des sogenannten Heizungsgesetzes und die daraus resultierende Eintrübung der Modernisierungsdynamik ist zu einer schwerwiegenden Belastung der Branche geworden. Das GEG regelt die einzelnen Tatbestände zu kleinteilig. Die Endkunden und auch Praktiker sind bei der Auslegung des Gesetzes und der Interpretation der Inhalte teilweise überfordert. Sollte die Verunsicherung im Mark anhalten, wird eine weitere Zurückhaltung der Endkunden die Folge sein.“
Der Fachverband SHK Bayern fordert daher die politisch Handelnden auf, die Regelungen nochmals auf den Prüfstand zu stellen, zu entschlacken und praxistauglich auszugestalten. Insbesondere müsse die Förderkulisse zum GEG entsprechend großzügig ausgestaltet werden.
cci Branchenticker wird weiter berichten.
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Hallo Christoph, danke für Deinen Hinweis. Ich habe den Passus soeben eingefügt. Ich hoffe, nun passt alles. VG Sabine
In der Wiedergabe der Stellungnahme des VDKF in diesem Bericht wurde ein kleiner aber entscheidender Satz herausgekürzt: „Der VDKF sieht aber noch Handlungsbedarf“. Erst dann ergibt der nachfolgende Passus Sinn: „Dies betrifft vor allem eine dauerhafte Absenkung des Strompreises für die Wärmepumpennutzung sowie eine verbindliche, langfristig gesicherte und ausreichend hohe Förderung, um den Wechsel von fossilen Heizungen zu Wärmepumpen attraktiver zu machen.“
So wie hier veröffentlicht, entsteht der Eindruck, dass aus Sicht des VDKF Planungssicherheit bestehe, was eine Absenkung des Strompreises sowie die Fördermodalitäten betrifft. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.