Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitet derzeit ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vor. Das Gesetz soll die Grundlage für den „sicheren Einsatz intelligenter Messsysteme“ bilden.
(Abb. Echelon) Mit dem Gesetz sollen unter anderem die technischen Mindestanforderungen für Datensicherheit und Schutzprofile gemäß der Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit (BSI) in der Informationstechnik festgeschrieben werden. Auch die Kommunikation von Daten und der Zugriff auf diese sollen geregelt werden. Es regelt weiterhin die zulässige Datenkommunikation und welche Akteure Zugriff auf welche Daten haben sowie den Betrieb und die Ausstattung von Messstellen mit moderner Messtechnik, sprich den Smart-Meter-Rollout. Das Gesetz soll der weiteren Zersplitterung des Energierechts vorbeugen und den Grundstein für einen klaren Rahmen der Digitalisierung im Zuge der Energiewende legen. Es geht weit über die allseits erwartete Verordnung für einen Smart-Meter-Rollout hinaus. Es handelt sich um ein sogenanntes Stammgesetz, das die „zukunftsweisende Regelmaterie“ zusammenfasst. Ein Referentenentwurf soll in der ersten Septemberwoche folgen.
Die Messstellentechnik soll zeitlich gestaffelt kommen. Für Messstellen mit einem Stromverbrauch über 10 MWh pro Jahr soll die Einführung ab 2017 beginnen. Für Anlagen mit einem Verbrauch von 6 bis 10 MWh pro Jahr ab 2020. Für die technische Umrüstung sind Zeiträume von acht bis 16 Jahren angesetzt. Für Kleinverbraucher und Haushaltkunden mit Jahresverbräuchen unter 6 MWh ist eine „optionale Ausstattung“ mit intelligenter Messtechnik ab 2020 vorgesehen. Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind gleichfalls gestaffelt und sollen einem Kosten-Nutzen-Modell folgen. Bei Großverbrauchern über 100 MWh soll ein „angemessenes Entgelt“ erhoben werden, zwischen 50 und 100 MWh sollen das jährliche Entgelt maximal 200 € betragen. Unter 10 MWh Verbrauch sollen es „nicht mehr als 130 €“ sein. Die Kosten für den Einbau moderner Messtechnik will das Wirtschaftsministerium dem Netzbetreiber bei der Anreizregulierung anerkennen.
Bei den regenerativen Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist vorgesehen, dass Anlagen mit einer installierten Leistung von 7 bis 100 kW ab 2017 innerhalb von acht Jahren mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden sollen. Die Jahresbetriebskosten sind nach Anlagenleistung gestaffelt zwischen 100 bis 200 €. Regenerative-Energien“- und KWK-Anlagen mit einer Leistung über 100 kW sollen ab 2020 innerhalb von acht Jahren mit moderner Messtechnik ausgestattet werden. Betreibern von bestehenden Regenerativen-Energien-Anlagen gewährt das Wirtschaftsministerium technischen Bestandsschutz. Sie brauchen ihre Anlagen nicht nachzurüsten.
Ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3,5 MWh Strom wird Berechnungen des Ministeriums zufolge mit einem „intelligenten“ Messsystem, das etwa die Waschmaschine im günstigen Nachtstromtarif laufen lässt, dadurch etwa 15 € im Jahr sparen – gerade mal 1,25 € pro Monat.
Den Verbrauchern dürfen für den Einbau der Zähler nur zwischen 23 und 60 Euro (bis 6 MWh) in Rechnung gestellt werden. Bei Großverbrauchern sind es 100 € oder mehr.
Die Regierung selbst will darauf achten, dass sensible Daten über die Stromnutzung nicht in falsche Hände geraten. Bei dem für das Projekt zuständigen BSI sollen 30 zusätzliche Stellen geschaffen werden.
Artikelnummer: cci35142
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