Brände können nicht immer verhindert werden, wie es das primäre Schutzziel gem. § 14 MBO bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen fordert. Wenn also schon ein Brand ausbricht, soll zumindest sichergestellt werden, dass er nicht von einem Bereich auf andere Bereiche übergreift. Dafür werden Brandschutzabschottungen eingesetzt. Das Abschottungsprinzip sagt aus, dass Bereiche gegeneinander wirksam brandschutztechnisch getrennt, d.h. abgeschottet werden, um eine Brandausbreitung für eine definierte Dauer zu verhindern. Dadurch werden die Selbst- und Fremdrettung von Menschen und Tieren und die geforderten wirksamen Löscharbeiten ermöglicht. Ergänzend zu diesen bauordnungsrechtlichen Schutzzielen können auch ökonomische Vorteile durch einen erhöhten Sachwertschutz realisiert werden.
Artikelnummer: cci74844
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