Hinweisgeberschutzgesetz: Entscheidung vertagt, ITGA bereitet dennoch Meldestelle vor

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Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie ist, Mitarbeitern das Melden rechtlicher Verstöße zu erleichtern. (Abb. © Imillian/stock.adobe.com)

In seiner Sitzung am 10. Februar 2023 hätte der Bundesrat die Umsetzung und somit die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschieden sollen. Doch das ist unter anderem am Votum Bayerns gescheitert. Der ITGA Bayern, Sachsen und Thüringen kündigte dennoch unmittelbar nach der Bundesratsentscheidung an, seinen Mitgliedsunternehmen zu gegebener Zeit eine gemeinsame Meldestelle anbieten zu wollen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sollte die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzen. Deren Ziel ist, dass natürliche Personen rechtliche Verstöße von Unternehmen oder deren Mitarbeitern leichter melden können, ohne dabei mit persönlichen oder beruflichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Dies sollte durch eine interne Meldestelle der Unternehmen realisiert werden, die entsprechende Informationen vertraulich behandeln und innerhalb von sieben Tagen reagieren muss.
Nach dem vom Bundestag vorgelegten Gesetzesentwurf hätten Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten diese interne Meldestelle und die zugehörigen Prozesse sofort nach Inkrafttreten bereithalten sollen. Arbeitgebern mit mehr als 49 Beschäftigten sollte bis Dezember 2023 eine Übergangsphase eingeräumt werden. Betriebe unter 50 Beschäftigten wären zumindest vorerst von dem Gesetz ausgenommen gewesen.
Zur Bundesratsentscheidung sagt Bernd Bürner, Geschäftsführer des Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung (ITGA) Bayern, Sachsen und Thüringen: „Unter anderem die Vertreter Bayerns lehnten den Entwurf ab, weil darin ein Bußgeld bis 20.000 € vorgesehen war, falls Unternehmen keine interne Meldestelle einrichten.“ Dies sei in der EU-Richtlinie nicht gefordert gewesen. Das HinSchG geht nun mit den Einwänden des Bundesrats zurück in den Bundestag. Eigentlich hätte das Gesetz schon Ende 2021 umgesetzt sein sollen, sodass inzwischen ein Bußgeldverfahren der EU droht.
Bürner will nun die weitere Entwicklung beobachten. Sollten sich im zweiten Anlauf keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen ergeben, werde der ITGA Bayern, Sachsen und Thüringen seinen Mitgliedsunternehmen die Einrichtung einer gemeinsamen Meldestelle anbieten, wobei mehrere private Beschäftigungsgeber eine gemeinsame Meldestelle anbieten können. Den Mitgliedsunternehmen entstünden somit keine weiteren Kosten für die Schulung der Mitarbeiter, sowie für das Vorhalten der erforderlichen Prozesse und Kommunikationskanäle.

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