- Ziele der AQG-Leitlinien
- ODA und SUP: Die Bedeutung der Luftschadstoffe in technischen Regeln
- Die neuen WHO-Grenzwerte
- Folgen dieser Änderungen für LüKK-Anlagen
- Die neuen ODA-Werte
- Zusammenfassung und Ausblick
Nach rund 16 Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Ende September 2021 in den „Air Quality Guidelines“ (AQG) neue Leit- und Grenzwerte zu verschiedenen wichtigen Luftschadstoffen veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass diese im Vergleich zur Vorfassung der AQG von 2005 verschärften Werte auf Sicht auch in mehrere LüKK-Normen und -Richtlinien übernommen werden. Das könnte Auswirkungen besonders auf die Luftfiltration in RLT-Anlagen und -Geräten haben.
Ziele der AQG-Leitlinien
Die WHO-Empfehlungen „AQG“ zu neuen Leit- und Grenzwerten sollen dazu beitragen, durch geeignete Maßnahmen Menschen in der äußeren Umgebung und in Räumen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Dazu betont die Organisation, dass viele neue medizinische und wissenschaftliche Forschungen und Erkenntnisse dazu geführt haben, dass die neuen Werte von 2021 im Vergleich zur Fassung von 2005 teils deutlich verschärft wurden. Hier ist besonders NO2 zu nennen: dessen Leitwert wurde von 40 ug/m³ um den Faktor 4 auf 10 ug/m³ verringert.
Da die AQG aber nur Empfehlungen darstellen, sind diese von den zuständigen Stellen in der EU und in den Staaten zu prüfen und ggf. in Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien zu übernehmen. Hier ist besonders die EU-Kommission zur Luftreinhaltung (Clean Air Unit) gefordert, diese neuen WHO-Empfehlungen zu sichten und daraus entsprechende Vorgaben für die Mitgliedsstaaten abzuleiten. Wie nachfolgend noch erläutert wird, hat die EU aber bisher noch nicht einmal die WHO-Leitwerte aus dem Jahr 2005 übernommen und diese abgeschwächt (siehe auch Tabelle 2).
Wesentlich betrachten die AQG folgende Leitschadstoffe: Partikel der Größenklassen PM10 und PM2,5 (Angabe in um), Ozon (O3), Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO). Hier sind für die LüKK besonders die Feinstäube PM10 und PM2,5 von Interesse, denn diese bilden zum Beispiel in der DIN EN 16798 Teil 3 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ (2017) und in der VDI 3803 Blatt 4 „Luftfiltersysteme“ (Entwurf 2021) die Basis zur quantitativen Beurteilung der Außenluftqualität (ODA, AUL) und der Zuluftqualität (SUP, ZUL) im Hinblick auf deren Gehalt an Partikeln und Feinstäuben.
ODA und SUP: Die Bedeutung der Luftschadstoffe in technischen Regeln
cci138295
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.
Hallo Herr Haas,
Sie haben recht, dieser Satz ist tatsächlich missverständlich. Wir haben ihn im obigen Beitrag wie folgt korrigiert und konkretisiert: „Gleichzeitig zeigt die Tabelle 2 aber auch, dass für die EU (und Deutschland gemäß BIMSchV) deutlich geringere Anforderungen an die Grenzwerte gelten als die WHO-Empfehlungen 2005.“
Beste Grüße Dr. Manfred Stahl
Guten Morgen liebe CCI-Redaktion,
ist diese Aussage im Zusammenhang mit den Werten in der Tabelle 2 korrekt?
In Tabelle 2 ist zu erkennen, dass die Grenzwerte für PM-Partikel in den AQG der WHO 2021 zu 2005 spürbar verschärft wurden. Gleichzeitig zeigt die Tabelle aber auch, dass für die EU (und Deutschland gemäß BIMSchV) deutlich geringere Grenzwerte gelten als die WHO-Empfehlungen 2005. An diesen EU-Werten orientiert sich, im Gegensatz zur DIN EN 16798 Teil 3, die VDI 3803 Blatt 4.
Danke für eine kurze Rückmeldung & freundliche Grüße
Harry Haas
Helios Ventilatoren GmbH