Seit Oktober ergänzt das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“. Das Förderprogramm des BMWSB folgt dem Grundsatz „Mit Baukostenbegrenzung zu bezahlbarem Wohnraum“.
Am 1. Oktober startete das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Es ergänzt zielgerichtet die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Im Fokus des Förderprogramms sind die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Damit soll neuer Wohnraum nicht nur bezahlbar werden, sondern auch klimaangepasst, so das BMWSB. Bundesbauministerin Klara Geywitz sagt dazu: „Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können. Wir gehen bei diesem Programm nicht über das Thema Energiestandard, sondern schauen uns das Haus von der Entstehung bis zum Betrieb an.“ Ziel sei es, möglichst viel „Graue Energie“ vom Beginn bis zum Betrieb zu sparen, so Geywitz. Dieses Jahr stehen 350 Mio. € für das Programm zur Verfügung, im kommenden Jahr weitere 1,65 Mrd. €.
Wer die Fördermöglichkeiten von KNN in Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass er den Baukostenrahmen und die Vorgaben zur Flächenbegrenzung einhält. „Damit wollen wir einen Anreiz auch in Richtung Wirtschaft setzen, Bau- und Kaufwilligen Angebote zu machen, preisgünstig und qualitativ anspruchsvoll zu bauen. Und, ganz wichtig, wie die Baukosten eingehalten werden, entscheiden die Bauherren“, sagt Geywitz weiter. Für die Einhaltung des Baukostenrahmens werden die BKI-Baukosten-Datenbanken zugrunde gelegt. Sie liefern die Grundlage für das neue Online-Prüftool.
„KNN zeichnet vor, was der Gebäudetyp E künftig weiterführen wird. Unsere Prognose ist, dass durch KNN bis zu 150.000 neue Wohnungen und Häuser entstehen können“, betont die Bundesbauministerin. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt. Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung sind unter anderem die Einhaltung der energetischen Standards Effizienzhaus 55 beziehungsweise Effizienzhaus 40, der Ausschluss von fossilen Brennstoffen und die Einhaltung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen. Die Kostenobergrenze ist laut BMWSB nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem davon, wo gebaut wird, wie geheizt wird, wie viel Heizenergie benötigt wird und vom aktuellen Baupreisindex.
cci283280
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.