Das Damoklesschwert eines Verbots von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) schwebt nach wie vor über der europäischen Kälte-Klima-Branche. Nun hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gemeinsam mit fünf nationalen Behörden einen Zwischenbericht zum laufenden PFAS-Beschränkungsverfahren veröffentlicht.
Am 20. November hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gemeinsam mit fünf nationalen Behörden (aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden) einen Zwischenbericht zum laufenden Beschränkungsverfahren für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Das berichten der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, und die Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg, Maintal, Ende November in ihrer Mitgliederinformation „Politikum“, und fassen darin die Neuigkeiten zusammen: Die fünf Behörden, die das PFAS-Beschränkungsdossier erarbeitet und eingereicht haben, und die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) prüfen weiterhin die mehr als 5.600 Kommentare, die während der Konsultation im Jahr 2023 eingereicht wurden. Die Kommentare haben dazu beigetragen, PFAS-Verwendungen zu ermitteln, die im ursprünglichen Vorschlag nicht ausdrücklich genannt wurden. Beispiele hierfür sind Dichtungsanwendungen, technische Textilien oder Hilfsstoffe für Arzneimittel. Neben einem vollständigen Verbot oder einem Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmeregelungen werden jetzt auch alternative Beschränkungsoptionen in Betracht gezogen. Eine alternative Option könnte darin bestehen, anstelle eines Verbots Bedingungen festzulegen, die die weitere Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PFAS erlauben. Im Laufe des Jahres 2025 soll es dazu eine Stellungnahme des RAC und einen Entwurf einer Stellungnahme des SEAC geben. Anschließend wird eine Konsultation zum Entwurf der Stellungnahme des SEAC stattfinden. Die Europäische Kommission wird letztlich in Absprache mit den EU-Mitgliedsstaaten über die Beschränkung entscheiden.
Auf den PFAS-Zwischenbericht der ECHA reagierte der europäische LüKK-Verband Asercom, Brüssel, wohlwollend. „Wir sind besonders erfreut über die ausdrückliche Anerkennung von Fluorpolymeren in Dichtungsanwendungen als eine eigene Untergruppe innerhalb der aktualisierten Sektorbewertungen“, sagte Asercom-Präsident Marco Masini am 22. November. Dichtungsanwendungen stellen eine wichtige Verwendung von Fluorpolymeren in der Kälte-, Klima- und Wärmepumpenindustrie dar, wo ihre einzigartigen Eigenschaften – wie chemische Beständigkeit, Temperaturstabilität und geringe Reibung – unerlässlich sind, um die Haltbarkeit, Sicherheit und Effizienz beispielsweise von Verdichtern zu gewährleisten.
Am 3. Dezember haben sich auch der VDMA, Frankfurt, und der Deutsche Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik (Spectaris), Berlin, zum ECHA-Zwischenbericht geäußert. Der Bericht zeige eine erste Offenheit gegenüber anderen Regelungsoptionen als einem umfänglichen Verbot mit wenigen Ausnahmen. Für die Industrien in Europa, die auf PFAS angewiesen sind, sei dies ein vorsichtiges Signal in die richtige Richtung. Nach wie vor herrsche in den betroffenen Unternehmen aber eine erhebliche Unsicherheit, die auch Investitionen verhindert und dem Industriestandort als Ganzes schade. „Die im Bericht genannten möglichen Alternativen sind ein wichtiges Etappenziel, aber noch kein Garant für eine nachhaltige Lösung. Es liegt nun an der Politik und nicht nur an den Behörden, den regulatorischen Rahmen für PFAS so zu gestalten, dass Umwelt- und Wettbewerbsziele in Einklang gebracht werden können“, sagt Dr. Sarah Brückner, Leiterin Umwelt und Nachhaltigkeit im VDMA.
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