Digitalisierungsgesetz: Bundesrat will Korrekturen

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Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende muss nachgebessert werden, fordert der Bundesrat.

(Abb. Echelon) Der Bundesrat spricht sich für mehrere Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende aus. Unter anderem will er mehr Wettbewerb bei den Smart-Meter-Anbietern und eine Stärkung der Mieterrechte.

  • Preisobergrenzen für den Einbau von Smart Metern sollten gewährleisten, dass diese „einerseits Wettbewerb anreizen und andererseits robust gegenüber nachträglichen Preissteigerungen sind“. Hier bestehe „das Risiko, dass bei einem zu geringen Wettbewerb unter den Messstellenanbietern auch für theoretisch günstigere Lösungen der festgeschriebene Höchstpreis veranschlagt“ werde.
  • Zugangsvoraussetzungen für Anbieter sollten so gestaltet werden, „dass eine ausreichende Akteursvielfalt bei den Messstellenbetreibern entsteht“.
  • Mieterrechte: Der Vermieter soll das Einverständnis des Mieters für die Wahl des Messstelleneinrichters einholen müssen. Da hier Daten über das Nutzungsverhalten erhoben werden, habe der Mieter als Anschlussnutzer ein berechtigtes Interesse daran, selbst darüber zu entscheiden, wer über diese Daten verfüge. Zudem müsse der Mieter ja auch die Kosten für den „aufgedrängten“ Messstellenanbieter tragen.
  • Einschränkung der Smart-Meter-Verpflichtung: In bestimmten Fällen, zum Beispiel für Letztverbraucher mit weniger als 6 MWh Jahresverbrauch soll es ein Widerspruchsrecht geben. Auch Chemieparks sollen ausgenommen werden, denn die Energiedaten würden hier üblicherweise über eine zentrale IT-Systemarchitektur erfasst und verarbeitet, wobei es wegen der Sensibilität der Daten strenge Sicherheitsmaßnahmen gebe. Die Betreiber von Photovoltaikanlagen sollten nicht schon bei Anlagen ab 7 kW Leistung zum Smart-Meter-Einbau verpflichtet sein, sondern erst ab 30 kW. Denn den Kosten, die den Anlagenbetreibern entstünden, stehe für sie kein Nutzen gegenüber. „Aufgrund der zurzeit ohnehin geringen EEG-Vergütung für PV-Anlagen wird eine zusätzliche Belastung ohne entsprechende Kosteneinsparung zu einem weiteren Rückgang des Photovoltaikausbaus führen“, heißt es dazu. Die Grenze von 30 kW entspreche zudem dem Wert, ab dem PV-Anlagen fernsteuerbar sein müssen.
  • Lastflexible Tarife: Der Gesetzgeber soll, „damit Bürger die Möglichkeit haben, von den preissenkenden Effekten der erneuerbaren Energien zu profitieren“, darauf hinwirken, dass für private Letztverbraucher lastflexible Tarife eingeführt werden. Dies sei zielführender als eine verpflichtende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen.
  • Die Speicherung der Nutzungsdaten will der Bundesrat auf ein Jahr beschränken. Der Regierungsentwurf sieht hierfür zwei Jahre vor.
  • Die „grundlose“ Verlagerung der Bilanzierung vom Verteilnetzbetreiber zum Ubertragungsnetzbetreiber wird kritisch gesehen. Dadurch könnte, so die Befürchtung, „eine Parallelstruktur“ für Datenaustausch und Bilanzierung entstehen.


Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Den Entwurf des Digitalisierungsgesetzes und die Stellungnahme des Bundesrats finden Mitglieder auf Seite 2.

Artikelnummer: cci39854

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