- Die Grundlagen der AVV Klima
- Die Umsetzung der AVV Klima
- Ökologie und Wirtschaftlichkeit
- Die Negativliste
- Finanzielle Auswirkungen
- Resümee und Diskussion
Die ab 2022 geltende neue „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima)“ des Bundes verbietet die Anschaffung von Multisplit- und VRF-Klimasystemen und enthält Vorgaben an Kältemittel in Wasserkühlsätzen sowie zu nachzuweisenden Lebenszykluskosten.
Die Grundlagen der AVV Klima
Das „Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung“ verlangt bei Vorgängen der öffentlichen Beschaffung eine „Prüfung, inwieweit eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift die öffentlichen Vergabestellen auf Bundesebene bei der öffentlichen Beschaffung mit dem Ziel der klimafreundlichen Beschaffung bei besonders klimarelevanten Produkten und Dienstleistungen verpflichten kann“. Dazu wurde im Jahr 2020 die bereits seit 2008 geltende „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV EnEff)“ überarbeitet und dabei die Verpflichtungen der öffentlichen Hand zur Berücksichtigung von Energieeffizienzaspekten klarer geregelt. Die Beschaffer (Ausscheiber) müssen seitdem im Rahmen der Leistungsbeschreibung bei Produkten und Geräten grundsätzlich die beste verfügbare Ökodesign-Effizienzklasse oder alternativ das höchste erreichbare Leistungsniveau an Energieeffizienz vorgeben.
Im Herbst 2021 folgte der nächste Schritt: Da hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die bisherige AVV EnEff bei Beibehalt der bisherigen Vorgaben an die Energieeffizienz zu einer neuen, verschärfenden „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima)“ weiterentwickelt (Umfang 24 Seiten). Diese soll das wachsende Klimabewusstsein und die anspruchsvolleren Ziele des Bundes zum Klimaschutz auch im Vergaberecht verankern und Vorbildcharakter für die Länder und die Wirtschaft haben. Mit der Umsetzung der AVV Klima werden die Dienststellen des Bundes verpflichtet, jegliche Beschaffungsvorgänge – besonders bei Produkten, Geräten und Systemen – auch im Hinblick auf deren Auswirkungen auf Ökologie und Klima auszurichten und zu prüfen. Die AVV Klima ist damit laut BMWi ein weiterer wichtiger Schritt zum Erreichen des Ziels einer mittelfristig klimaneutralen Verwaltung.
Die neue AVV Klima soll ab Januar 2022 verpflichtend für alle Beschaffungsstellen auf Bundesebene gelten.
Ein Statement des europäischen LüKK-Industrieverbands EPEE zur AVV Klima gibt es hier: https://www.epeeglobal.org/position-paper-german-general-administrative-regulation-on-the-procurement-of-climate-friendly-services-avv-klima/
Die Umsetzung der AVV Klima
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