- Der direkte Beitrag zum Treibhauseffekt
- Der indirekte Beitrag zum Treibhauseffekt
- Die Berechnung des TEWI-Werts
- Beispielrechnungen zum TEWI-Wert
- TEWI-Beispielrechnung für den R410A-Wasserkühlsatz
- Folgerungen aus den Ergebnissen
- Beispielrechnung 2: Der TEWI-Wert im Jahr 2030
- Schlussfolgerungen des Verfassers
Der Betrieb von Kälte- und Klimageräten sowie von Wärmepumpen wird im Hinblick auf ihren Beitrag zum Treibhauseffekt durch den sogenannten TEWI-Wert dargestellt. TEWI bedeutet „Total Equivalent Warming Impact“ und berücksichtigt direkte und indirekte Beiträge zum Treibhauseffekt, die durch den Betrieb des Geräts entstehen. So können anhand des TEWI-Werts auch verschiedene Kälteerzeuger im Hinblick auf Umweltaspekte miteinander verglichen werden.
Beim TEWI-Wert spielt auch die europäische F-Gase-Verordnung eine wichtige Rolle. Diese hat zum Ziel, durch Verbote und Beschränkungen von klimaschädlichen Kältemitteln die beim Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen entstehenden Treibhausgasemissionen zu verringern und dadurch einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Dabei berücksichtigt die F-Gase-Verordnung aber ausschließlich den Beitrag treibhauswirksamer Kältemittel, die in neuen Geräten eingesetzt oder für Service und Wartung an bestehenden Anlagen verwendet werden. Sie betrachtet nicht die Effizienz der Geräte, also deren Stromverbrauch. Da aber jede nicht regenerativ erzeugte kWh Strom zur Steigerung des Treibhauseffekts beiträgt, ist – wie der folgende Beitrag zeigt – der Stromverbrauch der mit großem Abstand wichtigste Faktor bei einer ökologischen Bewertung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen.
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