Anfang April 2025 sind Entwürfe und Weißdrucke von technischen Regeln unter anderem zu den Bereichen Gebäude- und Raumautomation, Anforderungen an gasbefeuerte und elektrisch betriebene Wärmepumpen/Kältemaschinen, Klimasysteme für die Optikfertigung sowie zu Planungen von Sporthallen erschienen. cci Wissensportal gibt einen Überblick über das aktuelle Normenwesen der LÜKK und TGA.
Die strukturierte Adressierung gebäudetechnischer Anlagen mit dem AMEV-Benutzeradressierungsschlüssel BACtwin-BAS ermöglicht eine einheitliche, hierarchische Struktur. Fehlerquellen werden reduziert, der Planungs-, Errichtungs- und Betriebsaufwand sinkt erheblich. Das verspricht Vorteile gegenüber beispielsweise dem Adressierungsschlüssel gemäß VDI 3814 Blatt 4.1.
In Teil drei der Serie über die technische Umsetzung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geht es um Ableitungen aus dem Gebäudeenergiegesetz für das Energie- und Gebäudeautomationsmanagement. Der Beitrag beleuchtet, wie die Vorgaben des §71a diesbezüglich konkret zu interpretieren und umzusetzen sind. Insbesondere geht es um die Frage, wie Nichtwohngebäude mit Heiz- und/oder Kühlanlagen mit > 290 kW thermischer Leistung mit digitaler Energieüberwachungstechnik auszustatten sind.
Smarte Dummys ermitteln auf Basis von Sensordaten und mathematischer Modellierung, ob Arbeitsplätze auf Wohlfühltemperatur sind und ob Patienten im OP-Saal kalte Füße bekommen oder Chirurgen unnötig schwitzen müssen. Ein Bericht über zwei kooperative Projekte, in denen Forscher an der Schweizer EMPA belastbare Daten über die Raumluftbedingungen an klimatisierten Arbeitsplätzen generieren und analysieren wollen. Ihr Ziel ist, den Energiebedarf von Klimageräten und Klimaanlagen zu optimieren.
In einem Fachbeitrag stellt Prof. Michael Krödel die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 vorgegebenen Anforderungen vor, die die Gebäudeautomation (GA) und damit verbundene Gewerke wie Heiz- und Kühlanlagen betreffen. Wie Krödel analysiert und kommentiert, gibt es im GEG zur GA noch viele offene Fragen, die zur rechtssicheren Umsetzung des GEG vom Gesetzgeber dringend geklärt werden sollten.