Unglaublich: Das verstehen die USA unter „Dichtheit von Kälteanlagen“

Während in Europa die F-Gase-Verordnung und in Deutschland ergänzend die Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung strenge Anforderungen zum Umgang mit Kältemitteln vorgeben, wird derzeit in den USA über verschärfte Regeln zur Dichtheit von LüKK-Anlagen und zu möglichen Emissionen von Kältemitteln aus Leckagen diskutiert. Erstaunlich bis skandalös sind die dazu vorgeschlagenen Werte.

(Abb. EPA) In Europa regelt die F-Gase-Verordnung auf Basis der Kältemittelfüllmengen (umgerechnet in t CO2-Äquivalent), an welchen LüKK-Anlagen in welchen zeitlichen Abständen von Fachleuten Dichtheitskontrollen durchzuführen sind (zwischen drei bis zwölf Monaten). Ergänzend dazu definiert in Deutschland die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, wann eine LüKK-Anlage als „undicht“ gilt und repariert werden muss. Die dazu in der Verordnung genannten maximal zulässigen Leckageraten (Kältemittelemission pro Jahr in % der Nennfüllmenge) orientieren sich am Baujahr der Anlage (vor 2005, 2005 bis 2008, nach 2008) und an der Füllmenge (unter 10 kg, 10 bis 100 kg, über 100 kg) und liegen zwischen 1 % (Anlage nach 2008, Füllmenge > 100 kg) und 8 % (Anlage vor 2005, Füllmenge < 10 kg).

Mitglieder von cci Wissensportal lesen nachfolgend auf Seite 2 die Vergleichsdaten aus den USA – und werden wohl eine echte Überraschung erleben!

Artikelnummer: cci44102

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