EU-Parlament und EU-Rat: Wichtige Änderungen zur Neufassung der F-Gase-Verordnung

Nach der Abstimmung am 30. März 2023 hat das EU-Parlament ein 85 Seiten umfassendes Dokument erstellt, in dem die von ihm beschlossenen rund 150 Änderungen zur F-Gase-Verordnung („angenommene Texte“) im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission von April 2022 gegenübergestellt sind.
Bereits wenige Tage später haben am 5. April 2023 auch die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat über eine Neufassung der Verordnung beraten. Aus deren Beschlüssen entstand ein 126 Seiten umfassendes Dokument, in dem die Änderungswünsche des Rates zur Novelle der F-Gase-Verordnung dargestellt sind.

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cci Wissensportal hat nachfolgend aus den drei vorliegenden Dokumenten zur Neufassung der F-Gase-Verordnung – also aus dem Vorschlag der EU-Kommission von April 2022, den Änderungswünschen des EU-Parlaments vom 30. März 2023 und den Änderungswünschen des EU-Rats vom 5. April 2023 – für die LüKK wichtige Punkte zusammengefasst und gegenübergestellt. Diese betreffen zum Beispiel teils deutlich unterschiedliche Termine und Szenarien zu Ausstiegen und Verboten bei Verwendungen von F-Gasen in Wärmepumpen, Raumklimageräten und in Flüssigkeitskühlsätzen. Hinzu kommen Änderungen der Phase-down-Vorgaben zur künftigen Verfügbarkeit von F-Gasen.

In einem Trilog werden nun Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des EU-Rats auf Basis der drei Dokumente eine endgültige Fassung der künftigen F-Gase-Verordnung beraten und diese verabschieden. Wie cci Wissensportal von Insidern berichtet wird, soll dieser Trilog noch im April 2023 starten. Es könnte also durchaus rasch gehen mit einer finalen Version der neuen F-Gase-Verordnung – zumal erste Verbote bereits ab 2024 gelten sollen.

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