Das Elektrogesetz für die LüKK

Dienstag ist Normentag. Heute geht es um das deutsche Elektrogesetz, das für Unternehmen der TGA-Branche viele Fußangeln bereithält. Was gibt es zu beachten?

(Abb. © romaset/stock.adobe.com) Das deutsche Elektrogesetz regelt das Inverkehrbringen und die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten. Es setzt die europäische WEEE-Direktive in deutsches Recht um. Seit dem 15. August 2018 gilt ein offener Anwendungsbereich, der im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung viele Produkte erstmalig Elektrogesetz-relevant gemacht hat. Hersteller und andere Erstinverkehrbringer müssen sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräteregister (EAR) in Fürth registrieren und eine Reihe weiterer Verpflichtungen umsetzen, bevor sie Geräte in Deutschland zum Kauf anbieten oder auf den Markt bringen können. Registrierungspflichtig sind grundsätzlich alle Elektro- oder Elektronikgeräte, die zum ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme (bis 1.000 V Wechselspannung oder 1.500 V Gleichspannung) benötigen, übertragen, erzeugen oder messen. Am 1. Mai 2019 kommen noch die passiven Endgeräte, wie Kabel, Steckdosen, Schalter und Stromschienen, hinzu.

Den Fachbeitrag „Das Elektrogesetz für die LüKK“ von Christoph Hesselmann lesen Mitglieder von cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci75783.

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Artikelnummer: cci69687

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