Die Sanierung der Kölner Bühnen wird sich nach aktuellem Stand bis Ende 2022 hinziehen und mehr als doppelt so teuer werden wie anfangs behauptet: über eine halbe Milliarde Euro.
Schauspielhaus und Oper Köln (im Hintergrund) im März 2010. Architekt beider Gebäude: Wilhelm Riphahn. (Abb. Raimond Spekking/CC-BY-SA 4.0)
In Köln nähert man sich Ausmaßen wie bei der Hamburger Elbphilharmonie. Ende Juni war bekannt geworden, dass die Generalüberholung von Oper und Schauspielhaus in Köln statt 250 Mio. € zwischen 545 und 570 Mio. € kosten wird. Wieder öffnen sollen die Bühnen erst Ende 2022. Ursprünglich war dies für November 2015 vorgesehen. Im November betrug das Budget für die Sanierung der Kölner Bühnen noch 404 Mio. €.
„Wir müssen rückbauen, umbauen, neubauen“, wird der Technische Betriebsleiter Bernd Streitberger in Spiegel online zitiert. Streitberger hatte nach seiner Ernennung im vergangenen Jahr gesagt, es habe bei der bisherigen Sanierung „eklatante Fehlleistungen“ gegeben. Teile der technischen Gebäudeausrüstung müssen noch einmal zurückgebaut und neugemacht werden, unter anderem die falsch eingebaute Klimatechnik. Begonnen haben die Sanierungsarbeiten im Jahr 2012. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat die Sanierung als „Desaster“ bezeichnet. Seit Beginn der Arbeiten habe es „gravierende Mängel in Planung und Ausführung“ gegeben. Derzeit prüft das Rechnungsprüfungsamt.
Die Oper stammt von 1957, das dazugehörige Schauspielhaus von 1962. Wie sich herausgestellt hat, ist es nur mit großem Aufwand möglich, die historische Grundsubstanz zu erhalten und das Gebäude gleichzeitig den heutigen Sicherheitsbestimmungen und technischen Erfordernissen anzupassen. Oper und Schauspiel sind schon seit Jahren in Ausweichquartieren untergebracht.
Ende Februar entschied das Kölner Landgericht, dass die Stadt Köln einem Planungsbüros fristlos gekündigt hat. Die Stadt hatte dem Unternehmen, das bei der Sanierung für die Gebäudetechnik zuständig war, Fehler vorgeworfen. Das Gericht erklärte, das Verhältnis zwischen beiden Parteien sei zerrüttet gewesen. Deshalb sei die Stadt berechtigt gewesen, das Vertragsverhältnis zu beenden. Monatelang standen die meisten Arbeiten still.
Ende Februar wies das Kölner Landgericht die Klage eines Planungsbüros zurück, dem die Stadt Köln gekündigt hatte. Das Gericht hatte aber ausdrücklich keine Aussagen über Verantwortlichkeiten bei der Bauverzögerung und Mängeln getroffen. Das Gericht erklärte, das Verhältnis zwischen den Parteien sei nachhaltig gestört. Das Planungsbüro hat zwischenzeitlich Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Artikelnummer: cci54588
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