2017 steht wieder eine Erhöhung der EEG-Umlage an. Gleichzeitig wird die Integration der regenerativen Energien in das Stromsystem immer schwieriger. Die Sektorkopplung bietet eine (zweifelhafte) Lösung.
(Abb. © Dreaming Andy/Fotolia.com) 1 Mrd. € kostete 2015 die Abschaltung von Regenerative-Energien-Anlagen vor allem in Norddeutschland und das gleichzeitige Hochfahren konventioneller Energieerzeugungsanlagen in Süddeutschland. So der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Beides diente der Vermeidung von Netzengpässen. Aber auch der Strommarkt kann den erzeugten Ökostrom zeitweise nicht sinnvoll aufnehmen. Nun soll der Energiewirtschaftssektor Elektrizität nach Willen des Bundeswirtschaftsministeriums vermehrt in den Sektoren Wärmeversorgung und Verkehr genutzt werden (sogenannte Sektorkopplung).
Überschüssiger Ökostrom soll nicht mehr abgeschaltet, sondern im Verkehr und im Wärmesektor stärker verwendet werden. Nachtspeicherheizungen, Heizpatronen für eine alternative Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen oder Elektroautos – alles Technologien zur Sektorkopplung – sind am Markt verfügbar oder werden – wie die Wasserstoffherstellung aus Ökostrom (Power-to-Gas) – gerade eingeführt. Trotz Förderung gibt es aber ein Hemmnis: Der Strom ist mit hohen Abgaben – EEG- und KWK-Umlage, Stromsteuer, Netzentgelte – belegt, sodass sich seine Nutzung im Wärme- und Verkehrsbereich vielfach nicht rechnet.
Elektroautos oder Wärmepumpen sind Stromverbraucher, die deshalb an den Infrastrukturkosten, Steuern und EEG-Umlage beteiligt werden sollten. Würde der Stromeinsatz im Wärme- und Mobilitätssektor zum Beispiel von der EEG-Umlage befreit, müssten die Förderkosten der Wind- und Solaranlagen allein von den klassischen Stromkunden bezahlt werden. Stattdessen könnten die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Systematik von Steuern und Entgelten so weiterentwickelt werden, dass sektorübergreifend zwischen Energiemärkten, Energieformen und Technologien ein Wettbewerb entsteht. Schritte in diese Richtung könnte sein, strombasierte Anwendungen durch die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu entlasten, oder die Netzentgelte für Verbraucher zu verringern, die in Zeiten geringer Nachfrage Strom beziehen, wie es bei der sogenannten atypischen Stromnachfrage von Unternehmen bereits vorgesehen ist. Dadurch würde ein Verbrauchsverhalten belohnt, das die Netze entlastet. Das würde auch die wirtschaftlichen Chancen von Stromspeichern verbessern.
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