Neuer „Gebäudetyp E“ mit vereinfachten allgemeinen Regeln der Technik

Durch Umsetzen des „Gebäudetyps E“ soll das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger werden. (Abb. © BMWSB)

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat den Entwurf einer „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ veröffentlicht. Dieser enthält auf 59 Seiten Vorschläge für ein einfacheres und günstigeres Bauen, was insbesondere durch juristisch abgesicherte Unterschreitungen von Vorgaben aus anerkannten Regeln der Technik erreicht werden soll.

Gemeinsam mit der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer hat das BMWBS die „Leitlinie und Prozessempfehlung für den Gebäudetyp E“ erstellt. Dabei steht das „E“ für „Einfach“. Durch Umsetzen der Vorschläge in der Leitlinie soll künftig das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger werden. Dazu enthält das stark juristisch geprägte, aber recht leicht zu verstehende Dokument zwei wesentliche Ansätze:

– Auch beim Gebäudetyp E müssen weiterhin zwingend alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen wie zum Beispiel das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingehalten werden.

– Gleichzeitig können aber durch Erleichterungen und Unterschreitungen von Vorgaben aus vielen beim Bau angewendeten allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT, Normen und Richtlinien) und den Verzicht auf „nicht notwendige Standards“ (Zitat BMWBS) Kosten bei der Planung und der Bauausführung eingespart werden.

So wird zum Beispiel im Absatz 2.3.2 „Norm-Innentemperatur“ der Leitlinie empfohlen, die Temperaturvorgabe für Bäder von 24 °C auf 20 °C abzusenken und so auf den oft ergänzend zur Fußbodenheizung eingesetzten Heizkörper zu verzichten.

Solche Vereinfachungen und Verzichte sowie deren Auswirkungen auf die Gebäudeausführung, die spätere Nutzung des Gebäudes und die Minderung der Baukosten, sind nach einer umfangreichen Aufklärung des Bauherrn zum Beispiel durch den Planer oder Architekten stets vertraglich zu vereinbaren. Dazu beschreibt die Leitlinie ausführlich, wie zwischen dem Planer/Bauunternehmer und dem Bauherrn eine rechtssichere Abweichung von den aRdT vereinbart werden kann.

Aspekte im Leitfaden, die den Einsatz und den Betrieb von LüKK-Anlagen im Gebäudetyp E betreffen, beurteilt die Verbändegemeinschaft TGA-Repräsentanz, Berlin, sehr kritisch. Ein Verzicht zum Beispiel auf mechanische Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung oder deren Planung und Betrieb mit geringeren als nach Norm berechneten Luftvolumenströmen würden sich negativ auf die Gesundheit und den Komfort der Nutzer sowie auf die Energieeffizienz auswirken, erläutert die Verbändegemeinschaft in einem Positionspapier (siehe dazu die Meldung vom 12. Juli).

In einer gemeinsamen Presseinformation vom 23. Juli begrüßten das Ministerium, die Bundesarchitektenkammer, die Bundesingenieurkammer und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie die geplante Einführung des Gebäudetyps E. Laut MBWBS soll das Gesetz zum Gebäudetyp E im Herbst im Kabinett beschlossen werden und Anfang 2025 in Kraft treten.

Ausführlichere Informationen des Ministeriums zum Gebäudetyp E stehen auf bmwsb.bund.de im Beitrag „Der Gebäudetyp E – Einfach, experimentell und effizient bauen“. Dort befindet sich auch ein Link zum Download des Leitfadens.

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