Leserstimmen: VRF-Anlage für Flex Offices und nochmals DIN EN 12599

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)

Zu den Leserstimmen der vergangenen Woche gab es zwei Kommentare. Dabei geht es erneut um die DIN EN 12599 und zulässige Toleranzen. Zudem hat der Wipo-Beitrag „Dezentrale VRF-Anlage für moderne Flex Offices“ unsere Leser beschäftigt. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

In seinem Kommentar „Hier fehlt mir die Toleranz“ (siehe cci281325) hat Dr. Manfred Stahl ein mögliches Versäumnis beim Entwurf der DIN EN 12599 „Übergabe von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden“ angesprochen. Dies könnte seines Erachtens auch weitere technische Regeln der LüKK betreffen. Daraufhin gab es mehrere Leserkommentare, sowohl zum Kommentar von Dr. Manfred Stahl, als auch zum Entwurf der DIN EN 12599 selbst, der im Rahmen des Normentags am 3. September vorgestellt wurde (siehe cci279999). Die Leserkommentare von Reinhard Siegismund, Peter Salzwedel, Beat Frei, Detlef Malinowsky, Marcel Blumenthal und Olaf Mayer haben wir in den Leserstimmen der vergangenen Woche (siehe cci281978) zusammengefasst.

Nun hat sich noch einmal Reinhard Siegismund zu Wort gemeldet: „Hier möchte ich nochmals ergänzen: Richtig sind die von Herrn Salzwedel nach den Regeln zulässigen Toleranzen, die oft erheblich sein dürfen, wenn er schreibt: ‚In dem eingegebenen Beispiel ergibt sich eine Toleranz von +/- 17 %, das heißt bei einem Rohrdurchmesser von 200 mm und einem Luftvolumenstrom von 500 m³/h ergibt sich ein Volumenstrombereich von 415 bis 585 m³/h ….‘. Aber oft habe ich die Situation, dass in vielen Fällen bei allen Messung immer nur der untere zulässige Toleranzwert erreicht wird. Das habe ich dann zu akzeptieren, aber es ist fast ein System zu vermuten? Meist ist eine neue Messung anzuraten. Bei großen Gebäuden wurden mir schon Messprotokolle der ausführenden Firma von Luftvolumenströmen vorgelegt, bei denen die Abweichung vom Sollwert bei hunderten Messungen nur zwischen +/- 3 % war und die Firmen empört waren, wenn ich nachgemessen habe und Abweichungen von -50 % und -70 % und keine einzige Abweichung mit ‚+‘ feststellte. (Praxis eines Sachverständigen)“

Auch Hans Christian Sieber, Sachverständiger für Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen, hat sich geäußert: „Sehr geehrter Herr Stahl, ich habe Ihren Artikel und besonders die Kommentare als Mitglied in den Prüfungsausschüssen für die Prüfung der Prüfsachverständigen in der IHK in Stuttgart und Potsdam verfolgt. Wieder einmal stimme ich dem Kommentar von Herrn Siegismund zu. Wichtig bei den Messungen generell halte ich die Frage der Auswirkungen bei den Abweichungen vom Sollwert für wesentlich. Die DIN EN 12599 gibt dazu einfache und genauere Messarten vor. >>Dazu einen Beitrag von Ihnen zu lesen würde mich freuen.
Bei unseren Prüfkandidaten ist es uns wichtig, dass der Messende weiß und einschätzen kann wie das Profil, zum Beispiel bei einer Volumenstrommessung, in der zu messenden Luftleitung einzuordnen ist – deshalb ist ein einziger Messpunkt dazu nicht geeignet – und, ob durch nicht erkennbare Störungen das Ergebnis verändert ist. Für mich war immer die Erkenntnis wichtig, dass bei starken Abweichungen zwingend die Erhöhung der Messpunkte notwendig wird und das Strömungsprofil genauer abzubilden. Der Messende muss nicht nur die Messung nach DIN EN 12599 vornehmen können, sondern auch verstehen, wozu die richtige Fehlerauswertung notwendig ist.
Ergänzend noch zu den Kommentaren der Hinweis, dass natürlich die Festlegungen zum Luftvolumenstrom mit dem Betreiber/Bauherrn/Nutzer zu beachten sind. Wenn jemand Worte wie ‚Garantiewert‘ oder ’nicht zu unterschreiten‘ in Werkverträgen zu erfüllen hat, wiegt das schwerer. Wenn andererseits Gesundheit oder Leib und Leben davon abhängen, ebenso.“

Das in der Büroarbeitswelt der Trend hin zu sogenannten Flex Offices geht wird im Beitrag „Dezentrale VRF-Anlage für moderne Flex Offices“ (siehe cci278883) angesprochen. Für die Nürnberger Design Offices GmbH plante und projektierte die Amberger Kühltechnik GmbH eine dezentrale Klimaversorgung von Bestandsgebäuden in der Münchner Innenstadt. Lobende Worte für das Projekt gab es bereits von Anton Tienes: „Alles sauber gearbeitet, was auch nicht immer üblich ist. Ich gehe allerdings davon aus, dass die 4 Außeneinheiten mindestens einen Schallpegel von 65 dB haben werden und eventuell eine Belästigung für die angrenzenden Räume sein könnten.“

Hierauf hat nun der zuständige Projektleiter bei Amberger Kühltechnik, Stefan Baumgärtner, geantwortet: „Sehr geehrter Herr Tienes, vielen Dank für Ihren Hinweis. Diese Thematik war eine Aufgabe unseres Kunden. Die Geräte wurden daher im Silent Modus projektiert und werden so auch tagsüber betrieben. Des Weiteren wurde eine Nachtabschaltung realisiert. Der Betreiber und die angrenzende Nachbarschaft sind mit den Betriebsgeräuschen zufrieden.“

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