Stäube, Dämpfe, Feuchtigkeit und Gerüche am Arbeitsplatz werden häufig mit einer Haube mit angeschlossenem Absaugventilator abgesaugt. Die Schwierigkeit liegt darin, die Haube richtig zu positionieren. Um wirksam abzusaugen, muss die Haube möglichst nah an der Quelle positioniert werden, was aber die Bewegungsfreiheit in diesem Bereich einschränken kann. Oft wird der Ort der Belastung möglichst vollständig eingekapselt, beispielsweise bei Spritz- oder Schweißkabinen. Dadurch wird der Zugang und die Bewegungsfreiheit nochmals eingeschränkt. Die Blasabsaugung kann hier eine Lösung bieten. Der Artikel wurde im August 2019 durchgesehen. (Mitglieder von cci Wissensportal lesen weiter… mehr
Das Lüften über die Fenster ist nur praktikabel, wenn eine nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz über eine entsprechend undichte Gebäudehülle gegeben ist. Die DIN 1946 Teil 6 „Raumlufttechnik – Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“ (Weißdruck Dezember 2019) regelt die Belüftung von Wohngebäuden und legt Grenzwerte und Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch fest. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Inhalte. (Mitglieder von cci Wissensportal lesen weiter auf Seite 2.) Artikelnummer: cci6496mehr
Bei normaler Verschmutzung von Luftleitungen und regelmäßiger Reinigung reichen oft herkömmliche fettlösende Reinigungsmittel und Wasser. Werden die Reinigungszyklen aus Kosten- oder Zeitgründen verlängert oder die Fettfangfilter entfernt, müssen härtere Reinigungsarten zum Einsatz kommen – wie das Trockeneisverfahren. Der Beitrag wurde im März 2017 auf Aktualität überprüft. (Mitglieder von cci Wissensportal lesen weiter auf Seite 2) Artikelnummer: cci3691mehr
BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.mehr
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