Die Dichtheit von Kälteanlagen ist eines ihrer wesentlichen Qualitätsmerkmale. Aus technischen, ökonomischen, ökologischen und juristischen Gründen darf das Kältemittel aus den Anlagen nicht entweichen. Die beiden letztgenannten Gründe betreffen hauptsächlich Kältemittel mit chlorierten und fluorierten Treibhausgasen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, müssen beispielsweise Kälteanlagen, die bestimmte treibhausfördernde Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und eine Füllmenge über 3 kg enthalten, gemäß der F-Gase-Verordnung (EG 842/2006) abhängig von der Füllmenge mindestens jährlich auf Dichtheit überprüft werden. Mit der Pflicht der mindestens jährlichen Prüfung wird erreicht, dass Leckagen bereits im frühen Stadium ihrer Entstehung erkannt werden können und somit der Kältemittelverlust begrenzt werden kann. Der Beitrag gibt einen Überblick.
Artikelnummer: cci26891
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