KfW-Förderprogramm zur Heizungsförderung seit 27. Februar verfügbar

(Abb. © Andrey Popov/stock.adobe.com)
Der Rubel für den Einbau zeitgemäßer Heizungsanlagen rollt wieder. (Abb. © Andrey Popov/stock.adobe.com)

Seit dem 27. Februar können Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern Anträge auf Förderung für den Einbau einer „klimafreundlichen“ Heizung bei der KfW stellen. Der Bund stellt Mittel aus dem Haushalt für den Heizungstausch bereit, die durch Zuschüsse und Ergänzungskredite über die KfW verteilt werden. Und auch zum KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ gibt es Neuigkeiten.

Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt. Zunächst sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten Einfamilienhäusern in Deutschland sind. Weitere Antragstellergruppen folgen entsprechend dem am 29. Dezember 2023 nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ vorgelegten KfW-Förderfahrplans.
Die Antragstellung auf den Förderzuschuss erfolgt direkt online bei der KfW über das Kundenportal Meine.KfW.de. Voraussetzung hierfür ist ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, der zusammen mit dem Förderantrag einzureichen ist. Die Antragsteller mit förderfähigen Vorhaben erhalten direkt nach dem Antrag eine automatisierte Mitteilung über die Zusage ihres Antrags.
Für selbstgenutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 €. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 % beziehungsweise 9.000 €.

Darüber hinaus können

  • ein Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird,
  • ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 % für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt
  • sowie ein Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt,

beantragt werden.

Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private selbstnutzende Eigentümer allerdings maximal 70 % betragen. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag der Förderung bei 21.000 €. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten, in Höhe von pauschal 2.500 € beantragt werden.
Bei einem Vorhabenbeginn bis zum 31. August 2024 kann die Antragsstellung bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.
Detaillierte Infos gibt es hier.

Inzwischen ist auch das KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) aus dem Jahr 2023, das Ende des Jahres kurzfristig gestoppt worden war, wieder aktiv. (Infos)

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