Leserstimmen: Farben der Luftarten, Kurzarbeit, UBA-Bericht, Leser helfen Lesern und Viessmann-Interview

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)
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Der Techniktag „Heizen mit dem Split-Klimagerät? Feldstudie zu Raumheizung und Strombedarf“ hat unserer Leser beschäftigt, genauso wie die Kurzarbeit bei Stiebel Eltron und das Viessmann-Interview. Zudem gibt es weitere Reaktionen auf „Leser helfen Lesern“ und den UBA-Bericht zu F-Gase-Emissionen. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

Im Beitrag „Heizen mit dem Split-Klimagerät? Feldstudie zu Raumheizung und Strombedarf“ vom 2. Mai (siehe cci272752) geht es um die Möglichkeiten des Heizens mit einem Split-Klimagerät. Eine Feldstudie unter der Leitung von Prof. Wolfgang Feist am Passivhaus Darmstadt Kranichstein liefert dazu Ergebnisse aus acht Jahren Feldforschung. Zur Meldung wurde auch eine Abbildung gestellt, die einen Schnitt durchs Gebäude mit den verschiedenen Luftarten zeigt.

Theodor Straka hat erkannt, das hier etwas nicht stimmen kann: „Schauen Sie sich mal die Farben der Luftarten in der Grafik an. Diese Farben entsprechen nicht der derzeitigen Norm.“

Technikredakteur Peter Reinhardt hat daraufhin geantwortet: „Vielen Dank für den Hinweis, Herr Straka. Sie haben Recht. Die DIN EN 12792 ‚Lüftung von Gebäuden – Symbole, Terminologie und graphische Symbole‘ definiert Luftarten für die Wohnraumlüftung, die DIN EN 16798 Teil 3 ‚Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden‘ tut dieses für Nichtwohngebäude. Begriffserklärungen und Farbkennzeichnungen unterscheiden sich dabei im Wesentlichen nicht:

  • Außenluft: grün
  • Zuluft: blau bzw. grün, rot, blau oder violett in Abhängigkeit von der Aufbereitung nach DIN EN 12792
  • Abluft: gelb
  • Fortluft: braun.“

Bei unserem Techniktag „F-Gase-Emissionen 2022 in Deutschland um 9,2 % gesunken“ (siehe cci272522) ging es um einen Bericht des Umweltbundesamtes (UBA), der F-Gase-Emissionen für verschiedene Anwendungsbereiche von 1995 bis 2022 bilanziert. Dr. Manfred Stahl hat aus daraus eine Zusammenfassung im Wissensportal erstellt.

Kerstin Martens vom Umweltbundesamt hatte hierzu angemerkt: „In der Zusammenfassung des UBA-Beitrags schreiben Sie: ‚Das UBA nennt in seinem Beitrag stets die ‚jährlich eingesetzten metrischen Tonnen an F-Gasen‘ und berechnet daraus für jedes F-Gas durch Multiplikation mit dessen GWP-Wert das Treibhauspotenzial. Diese Potenziale werden vom UBA als ‚Emissionen‘ (in 1.000 t CO2-Äquivalent, kurz CO2-äq) angegeben.‘ Dies ist nicht korrekt. Im UBA-Bericht ‚Inventarermittlung der F-Gase 2021/2022‘ finden sich lediglich Angaben zur Höhe der Emissionen, angegeben in metrischen Tonnen oder in CO2-Äquivalenten. (…) Die Verbrauchsmengen von F-Gasen (zum Beispiel für die Befüllung neuer Kälte- und Klimaanlagen), sind nicht in diesem UBA-Bericht aufgeführt.“

Dr. Manfred Stahl hatte im Nachgang eingeräumt, dass er möglicherweise bei seinen Bemühungen, aus dem umfangreichen UBA-Beitrag eine kompakte Zusammenfassung zu erstellen, zu stark vereinfacht habe. „Allerdings sind mir mehrere Ihrer Anmerkungen nicht unmittelbar verständlich. Hier verweise ich zum Beispiel auf die Tabelle 4.4 im Anhang des UBA-Berichts ‚Anwendung als ODS-Ersatzstoff‘ (also den Schwerpunktbereich der Kälte- und Klimatechnik), in der die Mengen sämtlicher F-Gase in metrischen Tonnen angegeben werden und daraus letztlich ein Gesamt-GWP-Wert in kt CO2-äq entsteht.“

Dr. Stahl hat außerdem zum Hörer gegriffen und mit Frau Martens persönlich telefoniert. Im Anschluss schreibt er: „Nach einem längeren Telefont hat Frau Martens einen weiteren Kommentar zum Beitrag zugesagt, in dem sie Ihre Anmerkungen nochmals erläutern will.“

Im Beitrag „Leser helfen Lesern: § 71a GEG (Gebäudeenergiegesetz) bereitet Kopfschmerzen“ (siehe cci271488) ging es um einen Mitarbeiter des Hochbauamts Greifswald, der Probleme mit der Auslegung und Anwendung des § 71a „Gebäudeautomation“ im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat. Daraufhin hatte sich Olaf Mayer gemeldet und geschildert, dass aus seiner Sicht eigentlich alles klar geregelt ist.

Detlef Malinowsky meinte nun: „Ich würde empfehlen, die Fragen an Herrn Prof. Dr. Krödel vom Institut für Gebäudetechnologie GmbH (IGT) zu stellen.“

Darauf antwortete Marcel Blumenthal: „Guten Tag Herr Malinowsky, vielen Dank für den Tipp. Prof. Krödel war einer der Ersten, die ich kontaktiert hatte. Zum Teil bestätigte er meine Einschätzungen und hat hier zusätzlich noch eine Rechtsunsicherheit in der Auslegung diese Paragraphen erkannt. Er hat jedoch auch darauf hingewiesen, das dies die Juristen unter sich ausmachen müssten und das nicht sein Fachgebiet ist.“

Am 7. Mai hatten wir in der Meldung „Stiebel Eltron führt Kurzarbeit ein“ (siehe cci273039) darüber berichtet, dass das Heiztechnikunternehmen aus Holzminden für Teile der verschiedenen Gesellschaften Kurzarbeit eingeführt hat. Dr. Kai Schiefelbein, Vorsitzender der Geschäftsführung von Stiebel Eltron, hatte in diesem Zusammenhang angemerkt, dass die Aufgeregtheit um das GEG und die lange unklare Fördersituation dazu geführt hätten, dass viele Endverbraucher verunsichert waren und noch sind.

Uwe Friemel hat Bezug auf diese Aussage genommen: „Ihr Kommentar macht mich nachdenklich. In Auswertung meiner Gespräche mit Bauherren, Auftraggebern, Handwerksbetrieben und Kollegen sehe ich nicht die unklare Fördersituation als Ursache für die Investitionszurückhaltung, sondern die energiepolitischen Fehlentwicklungen und die wirtschaftliche Gesamtlage. Die von dem derzeitigen Wirtschaftsministerium angestrebte Monovalenz in der Wärmeerzeugung kann die breite Masse eben nicht überzeugen.“

Die Meldung „Ein Jahr nach Viessmann-Verkauf an Carrier: ‚Kunden trauen dem Braten nicht’“ (siehe cci273217) fasst die Inhalte eines Interviews zusammen, dass die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) gut ein Jahr nach dem Verkauf von Viessmann an Carrier mit Thomas Heim, Leiter Viessmann Climate Solutions, geführt hat. Es geht es dabei unter anderem um die deutsche Wärmepumpen-Konjunktur und die wirtschaftliche Lage von Viessmann im Wärmeerzeugersegment.

Egbert Tippelt hat hier etwas auszusetzen: „Die Überschrift könnte von Bild stammen – vielleicht sollte man etwas seriöser arbeiten …“

Dieser Aussage widerspricht Uwe Friemel: „Ich finde, die Überschrift ‚trifft den Nagel genau auf den Kopf‘ – und nicht nur, denn der Inhalt ist thematisch sehr gut aufgebaut.“

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