Meinung: Mindestabstände für Wärmepumpen bundesweit aufheben

(Abb. © cci Dialog GmbH)
Peter Reinhardt, Technikredaktion (Abb. © cci Dialog GmbH)

Es war nur eine kurze Meldung, doch das Thema hat mein Interesse geweckt. „NRW streicht Mindestabstände für Wärmepumpen aus Landesbauordnung“ war vergangene Woche in cci Branchenticker zu lesen. (siehe cci259748) Das halte ich für richtig und wichtig. Aber wenn wir es mit dem Wärmepumpenhochlauf in Deutschland ernstnehmen wollen, genügt das nicht.

Nordrhein-Westfalen ist ein Bundesland mit großer Fläche, vielen Einwohnern und einem Gebäudebestand, der durchaus zu Buche schlägt – man denke nur an die vielen schmalen Reihenhäuser früherer Bergarbeiter. Aber um es auf Amtsdeutsch zu sagen: Wärmepumpen sind bundesweit abstandsflächenrechtlich zu privilegieren.
Fakt ist: Über die Mindestabstände von Wärmepumpen zum Nachbarn bestimmen in Deutschland die Bundesländer. Angesichts der deutschen Geschichte will ich an dieser Stelle nicht den Föderalismus per se in Frage stellen, aber es gibt sicher viele Themen, die besser bundesweit einheitlich als dezentral über die Länder geregelt werden. Dazu gehören für mich die Abstandsregeln zur Aufstellung von Wärmepumpen. Mein Dank gebührt an dieser Stelle den Kollegen von welt.de, die sich unlängst die Mühe gemacht haben, bei allen 16 zuständigen Landesministerien deren Vorgaben in den entsprechenden Landesbauordnungen abzufragen. Um es kurz zu machen: Deutschland ist diesbezüglich ein Flickenteppich. Das verwirrt Planer, das behindert Installateure und ich frage mich, ob wir mit den eingeschränkten Kapazitäten für die Produktion und die Installation von Wärmepumpen nicht schon genügend Probleme haben, die ambitionierten Ziele für den Wärmepumpenhochlauf zu erreichen. Der sollte nicht auch noch durch fragwürdige Abstandsregeln ins Stocken geraten.
Schauen wir uns ein Beispiel an: Der westlichste Landkreis Brandenburgs Prignitz grenzt unmittelbar an Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Planer und Installateure von Wärmepumpen haben dort also im Zweifel mit vier verschiedenen Landebauordnungen zu tun. Na herzlichen Dank! Da möchte ich nicht tauschen. Ich wünsche mir vielmehr, pauschale Abstandsregeln national aufzuheben. Die am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat die Weichen eindeutig Richtung Wärmepumpen gestellt – bundesweit. Dem sollten die Landesbauordnungen nicht im Wege stehen. Um die Interessen von Nachbarn zu wahren, genügt es, den Lärm einer Wärmepumpe im Auge zu behalten. Andernfalls bekommt nicht nur der Nachbar etwas auf die Ohren, sondern auch der Betreiber – und das mit Recht.

Ihr Peter Reinhardt
peter.reinhardt@cci-dialog.de

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5 Kommentare zu “Meinung: Mindestabstände für Wärmepumpen bundesweit aufheben

  1. Hallo Herr Siegismund, sie haben vollständig Recht mit dem Hinweis, dass die Wärmepumpen zu laut sind. Der Installateur wird hier in den meisten Fällen allein gelassen bzw. es fehlt eigentlich auch die Ausbildung. Wenn man aber so die Verbände hört, bauen wir ja keine Raketen!!??
    Mit gutachterlichen Gruß
    Olaf Mayer (SV)

  2. Hallo Herr Reinhardt,
    Ich hab‘ da mal ’ne Frage:
    Gibt es eine Studie, wie sich Luft-Wärmepumpen in kommenden Neubaugebieten (mit nur noch Wärmepumpenheizung) auf die Außentemperatur im Winter auswirken?
    In bestimmten Lagen bildet sich durch die WP ein Kaltluft-See, der immer kälter wird und bei Windstille auch immer höher wird. Dadurch brauchen die Gebäude m.E. erheblich mehr Heizenergie:
    1. durch die höheren Transmissionsverluste.
    2. durch den immer schlechter werdenden Wirkungsgrad der Wärmepumpen.
    Sagt den Leuten jemand, dass sie sich für Spaziergänge viel wärmer anziehen müssen als bisher?
    Ist das gut für das Erdklima?
    Es ist sicher gut gegen Insekten, die durch die Erwärmung aus Afrika hier her migriert sind.
    Besten Gruß
    Euer BACman
    Hans Kranz

    1. Hinweis zu Nachteilen:
      Inzwischen hatten wir einen Fall zu begutachten bei dem die Wärmepumpen ihre Wärme nicht aus der Außenluft, sondern durch nicht tief genug verlegte Rohrbündel aus dem Erdreich bezieht = oberflächennahe Geothermie. Wie toll und fortschrittlich! Der Vorgarten ist bei Außenluft unter +8°C und der Bürgersteig vor dem Haus vereist und es gab Unfälle. Der Rasen gedeihte aber Blumen kamen nicht zur Blüthe. – Gegen kalte Luft kann man sich warm anziehen, aber Eis bei einer Außenluft von +8°C ist böse. (Das dann das vereiste Erdreich auch noch die Kelleraußenwand mit Rissen demolierte war eine weitere Folge.) Durch ein schön beheiztes Schwimmbecken, war hier der Bedarf an Heizleistung sehr hoch. – Wie immer fühlten sich alle Beteiligten Bauherr – Architekt und Installateur unschuldig, es war immer der „andere“ Schuld.

      Bei Wärmegewinn aus Luft, gibt es Leute, die das Abtauen nicht richtig vorsehen! Ein horizontaler Verdampfer in der Außenluft etwa 80cm über dem Boden erzeugte einen Eisblock bis zur Unterkannte Verdampfer und stellte dann seinen Dienst ein! So macht sich unsere Branche nicht beliebt!

      In unserem Fach sollte man viel Beachten!

  3. Sehr geehrter Herr Reinhardt, ich habe mit Interesse Ihren Beitrag am 08.11.2023 zum Thema Abstand von WP gelesen und bin 100 % Ihrer Meinung, dass auch diese Frage bundeseinheitlich geregelt werden sollte. 16 Bundesländer sind eben auch dafür ganz schlecht. Ich würde mir eben deswegen auch nur ein Bundesland wünschen.
    Der Abstand der WP vom Gebäude, also meistens außenstehende Luft-Wasser-WP, ist nicht die alleinige Frage. Es gibt auch noch die Frage zum Standsicherheitsnachweis. Auch dieser Nachweis sollte bundesseinheitlich vorgegeben werden, zumal in den 16 BO zur Standsicherheit steht: „… jede bauliche Anlage muss im Ganzen und ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein…“.
    Aber auch die WP-Hersteller könnten da ihre Handwerker entlasten und nicht nur in den technischen Unterlagen schreiben „…. die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten …“ und die „… örtlichen Gegebenheiten sind zu beachten…“. Vielleicht wäre ein Hinweis dazu in der cci auch ein kleiner Anstoß.

  4. Als Sachverständige haben wir immer wieder zu laute Außeneinheiten von Wärmepumpen zu beurteilen, bei denen der Installateur sich weigert nachzubessern. Oft ist er dann im Nachteil, muss nachbessern und den Rechtsstreit bezahlen. Zum Empfehlen ist, dass er grundsätzlich in seinem Angebot schon Maßnahmen vorschlägt, den Schall zu reduzieren, mit einem Mehrpreis. Oft werden aber bei der Installation Vibrations- und Schwingungsdämpfende missachtet. Diese Installateure müssen geschult werden.

    Unterschiedliche Anforderungen in verschiedenen Bundesländern sind eine Zumutung – wie wollen wir einmal technische Regeln für Europa schaffen?

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