VDI überarbeitet Herstellererklärung Luftreiniger

Beispiel für die Aufstellung eines Luftreinigers in einem Klassenraum. (Abb. © IGTE)
Beispiel für die Aufstellung eines Luftreinigers in einem Klassenraum. (Abb. © IGTE)

cci Branchenticker berichtete gestern über eine neue, von der VDI-Kommission „Reinhaltung der Luft“ erstellte Herstellererklärung zu Luftreinigern. Der dazu im Beitrag in cci Wissensportal angegebene Link funktioniert allerdings leider nicht (mehr).

Die Herstellererklärung basiert auf der Expertenempfehlung VDI 4300 Blatt 14 „Messung von Innenraumluftverunreinigungen – Anforderungen an mobile Luftreinigungsgeräte zur Reduktion der aerosolgebundenen Übertragung von Infektionskrankheiten“. Wie cci Branchenticker dazu auf Nachfrage beim VDI erfuhr, gab es einen Einspruch eines Herstellers gegen diese Herstellererklärung. Dieser Einspruch soll nun sehr rasch geklärt werden, und bis dahin wurde das Muster der Herstellererklärung zunächst einmal von der Website genommen. Unabhängig davon haben bereits mehrere Hersteller von Luftreinigern ihre Geräte auf Basis dieser Herstellererklärung deklariert und dazu die ausgefüllten Erklärungen auf ihren Websites veröffentlicht. cci Branchenticker wird berichten, sobald die Situation geklärt ist.

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