In dem Grundlagenbeitrag beschreibt Alexander Mörwald, Wolf GmbH, auf Basis von technischen Regeln in Theorie und Praxis aktuelle Anforderungen an zentrale RLT-Geräte im Hinblick auf deren Leckagen und die Luftdichtheit. Ergänzt werden die Ausführungen um Angaben zur Luftdichtheit des Luftleitungssystems.
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Um die Qualität von RLT-Anlagen zu beurteilen, kommt man nicht umhin, sich mit den mechanischen Eigenschaften der Anlagen zu beschäftigen. Eine wichtige Rolle spielen dabei Leckagen, da diese Energieverluste verursachen und damit direkten Einfluss auf die Betriebskosten nehmen. Zudem kann durch Undichtigkeiten Umgebungsluft angesaugt werden, die zu ungewünschten Gerüchen oder sonstigen Verunreinigungen der Zuluft führen kann. Die Dichtheit der Anlage ist daher ein wichtiger Faktor, der bei Auslegung und Auswahl von RLT-Geräten berücksichtigt werden muss. Dies gilt nicht nur für die Außenhüllen von zentralen RLT-Geräten, sondern auch für das Luftleitungssystem, über das die Luft in einem Gebäude verteilt und wieder rückgeführt wird. Um Anlagen hierbei grundsätzlich vergleichen zu können, wurden in technischen Regeln Klassifizierungen eingeführt, die nach festgelegten Prüfverfahren ermittelt werden.
Dichtheit des Gerätegehäuses
Leckagen und Undichtigkeiten von RLT-Anlagen führen bei Abnahmen oder während des Betriebs immer wieder zu Diskussionen. Oft besteht die Vorstellung, dass Lüftungsgeräte hundertprozentig dicht sein müssen und keine Luft aus Leitungen oder aus dem RLT-Gerät verloren gehen darf. Das wäre zwar ein optimaler Zustand, dieser ist in der Praxis jedoch weder realistisch noch umsetzbar. Dasselbe gilt auch für das Ansaugen von Umgebungsluft in Bauteile, die mit Unterdruck betrieben werden.
Die mechanischen Eigenschaften von Lüftungsanlagen und deren Prüfung sind in der DIN EN 1886 „Zentrale raumlufttechnische Geräte – Mechanische Eigenschaften und Messverfahren“ (2009) /1/ definiert. Neben der Luftdichtheit sind darin auch Prüfkriterien für die mechanische Festigkeit, die Filter-Bypass-Leckage, für Wärmedurchgang und -brücken und die Schalldämmung enthalten. Die Prüfungen werden an sogenannten „Modelboxen“ durchgeführt oder zu speziellen Einstufungen an einem realen Gehäuse. In den Unterlagen des Herstellers muss ersichtlich sein, ob die Prüfung an der Modelbox (Kennzeichnung „M“) oder am realen Gerät durchgeführt wurde (Kennzeichnung „R“). Als Modelbox versteht man ein Gehäuse, das mit demselben Konstruktions- und Montageverfahren hergestellt wurde, welches der Produzent in seiner normalen Fertigung anwendet. Die Modelbox repräsentiert damit eine Gerätebaureihe des Herstellers. Bei der Einstufung der Luftdichtigkeit des Gehäuses werden zwei Anwendungsfälle unterschieden:
- Geräte, die unter Unterdruck betrieben werden, und
- Geräte, die sowohl bei Unterdruck als auch bei Überdruck betrieben werden.
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