Natürliche Kältemittel in der Anwendung

(Abb. © cci Dialog GmbH)
Mit rund 180 Teilnehmern waren alle Plätze der Fachtagung in der Zeche Zollverein, Essen, belegt. (Abb. © cci Dialog GmbH)

Auf der ISH im März wurde die Idee geboren, nun ist sie umgesetzt worden. In Stuttgart (26. Oktober) und Essen (9. November) hatte der Wasserkühlsatz- und Wärmepumpenhersteller Skadec, zusammen mit AuRü, Hersteller von Auffang- und Rückhaltesystemen zur Fachtagung „Natürliche Kältemittel in der Anwendung“ eingeladen. Rund 300 Betreiber, Planer und Erbauer von Kälteanlagen haben an den beiden Terminen teilgenommen.

„Kältemaschinen mit natürlichen Kältemitteln sind nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch die langfristig richtige Wahl“, begrüßte Dennis Kratschmayer, Gründer und CEO der Skadec GmbH, Waldenburg, die rund 180 Teilnehmenden der Fachtagung im Casino der Zeche Zollverein in Essen. Warum diese neue Fachtagung zustande gekommen ist, erklärte sein Veranstaltungspartner Mehmet Satar, Gründer und CEO der AuRü GS Gesellschaft für Umweltschutz mbH, Schüttorf: „Damit gefährliches Halbwissen endlich ein Ende hat.“ Passend zum Stichwort „gefährlich“ erklärte Vilim Mergl als Vertreter der ArGe Kältetechnik Nord, die das BMWK in Sachen BAFA-Förderung berät: „In der Praxis ist Propan aufgrund der geringen Mengen, die aus einer entsprechend den notwendigen Vorgaben konstruierten und gebauten Kältemaschine austreten können, als ungefährlich einzustufen“. Angesichts der inzwischen verabschiedeten F-Gase-Novelle und der anhaltenden Diskussion um ein pauschales PFAS-Verbot bescheinigte Mergl Propan, wie auch den beiden wichtigsten anderen natürlichen Kältemittel CO2 und Ammoniak, Zukunftssicherheit.
Gleichwohl sind bei Anlagen mit Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 eine Vielzahl an Aufstellbedingungen und Pflichten von Planern, Anlagenerrichtern und Betreibern zu erfüllen, wie Dr. Heiko Füller, Brandschutz-Sachverständiger, Marl, zu berichten wusste. Wobei dieser einschränkte: „Bei der Außenaufstellung sind Sie mehr oder weniger aus allem raus.“ Bei der Innenaufstellung oder in besonderen Aufstellsituationen sei dagegen eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Diese könne jeder Sachkundige erstellen, eine besondere Zulassung oder Zertifizierung sei dafür nicht nötig. In der Praxis entschieden sich jedoch viele Betreiber dazu, damit einen Sachverständigen zu betrauen. Gefragt nach den Kosten dafür bezifferte Füller diese auf rund 1.000 bis 2.500 €.
In den Vorträgen der beiden Veranstalter Skadec und AuRü ging es vordergründig um Lösungen mit natürlichen Kältemitteln in der Anwendung – nicht ganz ohne dabei die eigenen Produkte zu platzieren, aber sehr wohl auch mit erheblichen Wissensanteilen. So räumte Simon Effenberg, Technischer Projektkoordinator bei Skadec, unter anderem mit dem weit verbreiteten Irrtum auf, bei der Innenaufstellung von Kälteanlagen mit Propan sei der Aufstellort explosionsgeschützt auszuführen. „In einem belüfteten Raum gibt es bei Anlagen bis 2,5 kg Propan-Füllmenge gemäß der DGUV (Anmerkung der Redaktion: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) keine Vorschriften zum Explosionsschutz. Bei höheren Füllmengen ist die Gefährdung gesondert zu beurteilen“, sagte Effenberg.
AuRü-Geschäftsführer Satar fasste abschließend die wasserrechtlichen Anforderungen bei der Aufstellung und dem Betrieb von Wärmepumpen sowie Kälte- und Klimaanlagen zusammen. Die erforderliche Sorgfalt, um negative Auswirkungen auf die Gewässereigenschaften zu vermeiden, nicht anzuwenden, könne teuer werden. „Im Schadensfall gilt das Verursacherprinzip“, sagte Satar. Gelangen Wasser-Glykol-Gemische und/oder Maschinenöle ins Erdreich werde schlimmstenfalls ein ökologischer Ausgleich in unbegrenzter Höhe fällig, gegebenenfalls zuzüglich einer Strafe von bis zu 50.000 € gemäß Wasserhaushaltsgesetz. Auch die unsachgemäße Entsorgung könne teuer werden. „Gebrauchte Kältemittel sind den Abfallschlüsseln 160114 beziehungsweise 160115 zugeordnet und müssen bei einem örtlichen Entsorger abgegeben werden“, sagte Satar. Diese in die Kanalisation einzuleiten stelle einen Verstoß gegen das geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz dar und könne ebenfalls bestraft werden.
Aufgrund der hohen Nachfrage und positiver Resonanz soll es im kommenden Jahr weitere gemeinsame Fachtagungen von Skadec und AuRü geben.

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