Energieeffizienzlabel: EU-Anforderungen steigen

Ab dem 26. September wird das Energieeffizienzlabel für Heizungen der Europäischen Union (EU) verschärft. Es entfallen die Stufen E bis G, neu hinzu kommt die Effizienzstufe A+++.

Bei Verbundanlagen wurde die Effizienzklasse A+++ bereits eingeführt. (Abb. © intelligent-heizen.info) Gemäß der EU-Vorgaben zur Verbrauchskennzeichnung gelten seit 2015 für Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter, -speicher und Verbundanlagen entsprechende Labelanforderungen, wodurch eine bessere Information von Gebäudebesitzern angestrebt wird.

Wie (in)effizient die Heizung arbeitet, zeigt das Energie-Effizienzlabel für bestehende Heizkessel auf einer Skala von grün bis rot. Das Label gibt jedoch keinen Aufschluss über die tatsächlichen Betriebskosten der Heizung, denn der Energieverbrauch einer Heizung wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Das ist zum einen der Energiestandard des Gebäudes, also wie gut Dach, Wand und Kellerdecke gedämmt sind und welche Fenster eingebaut sind. Zum anderen hängen Heizkosten auch von der Verteilung der Heizwärme, also der Art der Heizflächen ab. Ein weiterer Faktor ist das Nutzerverhalten, also wie warm man es haben möchte. Außerdem müssen unterschiedliche Energieträger berücksichtigt werden. Das 2016 bundesweit eingeführte Energie-Effizienzlabel ist für Kessel in bestimmten Altersklassen verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2019 gilt die bundesweite Verpflichtung, alle Geräte damit versehen werden, die vor 1996 eingebaut wurden. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen bringen Schornsteinfeger das Etikett an den Anlagen an. Festgelegt ist die Regelung im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG).
Ab einer Betriebsdauer von 30 Jahren muss der Heizkessel in der Regel ohnehin ersetzt werden. Das sieht die Energieeinsparverordnung EnEV vor. In diesem Jahr betrifft das Heizungen, die seit 1989 im Einsatz sind. Es bestehen jedoch Ausnahmen: So sind alle Heizkessel mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik von der Regelung befreit. Auch Hauseigentümer, die eine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohnungen seit einschließlich 1. Februar 2002 selbst bewohnen, müssen der Forderung nicht nachkommen. Gab es einen Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002, beträgt die Frist zur Erfüllung für den neuen Eigentümer zwei Jahre.

Ab 26. September 2019 wird nun eine weitere Änderung hinzukommen: Das EU-Energielabel für neue Heizkessel erhält die neue Effizienzklasse A+++, die schlechteste Klasse ist nun D. Die nächste Verschärfung ist 2021 oder 2022 zu erwarten. Weniger effiziente Niedertemperaturgeräte, die die im Abgas enthaltene Energie nicht ausnutzen, erreichen die Effizienzkategorie C – sie dürfen nur noch in bestimmten Mehrfamilienhäusern eingebaut werden. Geräte der Klasse D kommen in Deutschland bereits jetzt nicht mehr in den Handel; sie werden nur noch in manchen südeuropäischen Ländern mit niedrigem Heizenergiebedarf verkauft. Für neue Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW Leistung ist das Etikett Pflicht, Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 Liter Speichervolumen sowie Produktkombinationen benötigen das Label ebenfalls. Für diese sogenannten Verbundanlagen gilt das erweiterte Label bereits. Die erweiterte Skala gilt auch für neue Einzelraumheizgeräte bis 50 kW Leistung, etwa Pelletöfen und andere Holzheizungen.

Anmerkungen der Redaktion
– Bitte beachten Sie, dass sich das Energielabel der Europäischen Union für neue Heizungen vom deutschen Energielabel für alte Heizungen unterscheidet.
– Falls Sie noch im Hinterkopf haben, dass die A-Plus-Klassen abgeschafft werden sollen: Neue Energielabel (ohne +, ++ oder +++) sollen ab Anfang 2020 für Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, TV und Beleuchtung gelten. Andere Produktgruppen sollen später schrittweise umgestellt werden.
 

Artikelnummer: cci71350

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